Coca-Cola sammelt Klatsch vor Gericht: Getränke fliegen nicht aus den Regalen von Edeka

Ein Sprecher von Edeka begrüßte die Entscheidung im „Handelsblatt“ und bezeichnete das Verhalten von Coca-Cola als „einseitigen Vertragsbruch“. Er sagte der Zeitung: „Marktbeherrschende Unternehmen wie Coca-Cola sind kartellrechtlich verboten.“

Ob das Urteil Bestand hat, ist allerdings unklar: Der US-Konzern wird vermutlich alle Rechtsmittel ausschöpfen. Zudem verpflichtet das Urteil den Konzern lediglich dazu, seine Getränke Ende September zu den vereinbarten Konditionen zu liefern. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass es zu einem neuen Streit kommt.

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