Jetzt fix: 500 € mehr pro Kind dank höherem Familienzuschlag

Nach den Einmalzahlungen und Lockerungen des Inflationsschutzpakets in den vergangenen Wochen treten ab dem 30. September weitere familienspezifische Maßnahmen in Kraft. Außerdem werden Geringverdiener wieder um bis zu 500 Euro bzw. 550 Euro pro Kind entlastet.

Entlastung von 2.000 Euro pro Kind

Der Familienbonus steigt ab dem 30. September auf 2.000 Euro. Diese Maßnahme soll erst 2023 im Rahmen der ökosozialen Steuerreform eingeführt werden und kann daher ab 2024 im Rahmen der Arbeitnehmerabgeltung geltend gemacht werden.

Aufgrund der Rekordinflation in Österreich tritt im September die Erhöhung der Familienbeihilfe von den geplanten maximal 1.750 Euro pro Kind und Jahr auf 2.000 Euro in Kraft. Zuvor lag der Bonus bei maximal 1.500 Euro pro Jahr und hätte später im Rahmen der ökosozialen Steuerreform erhöht werden sollen.

Berücksichtigt der Arbeitgeber den Familienbonus monatlich im Rahmen der Lohnabrechnung, wird der Betrag rückwirkend vom 30.09.2022 auf den 01.01.2022 amortisiert. Die übrigen Berechtigten können im Ausgleich der Lohnsteuer ab 2023 Entlastungssteuer beantragen für das ganze Jahr 2022.

Noch mehr Geld im Steuerausgleich!

Mit taxefy erhalten Arbeitnehmer durchschnittlich 748 Euro pro Jahr als Gegenleistung vom Finanzamt.

Für unter 18-Jährige beträgt der Familienbonus daher künftig bis zu 2.000 Euro pro Jahr, für unter 18-Jährige steigt der Höchstbetrag von 575 auf 600 Euro.

550 Euro Kindesunterhalt

Für Geringverdiener erhöht sich der Kinderzuschlag von derzeit 250 Euro auf 550 Euro für das Kalenderjahr 2022. Betroffen sind Personen, die mindestens 30 Tage im Jahr ein zu versteuerndes aktives Einkommen erzielt haben. Außerdem müssen Sie Anspruch auf den Alleinerziehenden- und Alleinerziehendenabzug (AEAB und AVAB) haben.

Alle Informationen und Voraussetzungen zum Kinderzuschlag finden Sie hier auf Finanz.at.

Einmalzahlung von 500 Euro für Geringverdiener

Mit der Abrechnung der Lohnsteuer (Lohnsteuerausgleich) für das Jahr 2022 kann der neue Lebenshaltungskostenabzug von 500 Euro auch für Arbeitnehmer geltend gemacht werden. Diese Einmalzahlung wurde als Entlastung für Geringverdiener eingeführt und tritt erstmals ab 2023 in Kraft. Rentner, denen ein Rentenabzug von bis zu 500 Euro zusteht, haben keinen Anspruch auf diesen lebenslangen Kostenabzug Ihre steuer- und sozialversicherungsfreie Kapitalauszahlung haben Sie im September 2022 erhalten.

Weitere Informationen: Familienbonus Plus

Chefredakteur, Leiter der Abteilung Finanzen und Einnahmen

Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Verleger und Chefredakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.

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