Ein Nachrichtenforscher und seine Freunde waren zu einem Junggesellenabschied ins Tessin unterwegs. Am Samstagmorgen waren die sieben Männer im Verkehr vor dem Gotthardtunnel eingeklemmt. Sie sahen die Webcam der Autobahn und beschlossen, sich davor zu stellen. „Wir fanden es lustig und deshalb stiegen wir aus dem Auto, liefen zur Kamera und stellten uns vor“, sagt der 20-Minuten-Nachrichtenforscher. “Dann haben wir Straßenfußball gespielt.” Sie waren sich nicht sicher, ob er während eines Staus aus dem Auto aussteigen durfte. „Weil draußen viele Leute waren, fanden wir das in Ordnung“, sagt er.
«Aus rechtlicher Sicht ist das Befahren der Autobahn total verboten und kann mit Bussen von 20 Franken geahndet werden», sagt Hubert Lussmann, Wachmann der Kantonspolizei Uri. „Bei langen Staus, zum Beispiel wenn der Verkehr durch eine Sperrung für längere Zeit unterbrochen wird, sind unsere Einsatzkräfte in der Regel am Ort des Geschehens.“ Die Polizei hält in diesem Fall selten an, um Busse auszugeben.
„Aber wir raten dringend davon ab, aus dem Auto auszusteigen. Fußgänger können eine große Gefahr darstellen, sich Rettungsfahrzeugen auf dem Standstreifen zu bilden und in sehr große Gefahr zu bringen. Man sollte also unbedingt „in das Auto steigen“, sagt Lussmann . Schließlich haben Menschen mit Behinderungen außerhalb von Fahrzeugen den Verkehr nur weiter behindert, als der Stau beseitigt wurde.