Spektakuläres Urteil: «Blick» muss Jolanda Spiess-Hegglin wegen Sensationsartikeln zugute kommen

Das Kantonsgericht Zug hat über die Folgen der Zuger Landammann-Feier entschieden, die wegweisenden Charakter haben könnte. Für die Schweizer Medien kann es teuer werden.

Jolanda Spiess-Hegglin vor dem Kantonsgericht Zug, wo im Januar der Ringier-Prozess stattfand.

Urs Flüeler / Keystone

Die Landammann-Feier 2014 in Zug beschäftigt das Publikum seit mehr als sieben Jahren. Immer wieder musste sich die Justiz mit der mutmasslichen sexuellen Begegnung zwischen der damaligen grünen Regierungsrätin Jolanda Spiess-Hegglin und einer SVP-Kantonsrätin auseinandersetzen. Die neuste Zwischenverfügung des Zuger Kantonsgerichts könnte nun Konsequenzen haben, die weit über diesen Einzelfall hinausgehen.

Leave a Comment

Your email address will not be published. Required fields are marked *