Das Kantonsgericht Zug hat über die Folgen der Zuger Landammann-Feier entschieden, die wegweisenden Charakter haben könnte. Für die Schweizer Medien kann es teuer werden.
Jolanda Spiess-Hegglin vor dem Kantonsgericht Zug, wo im Januar der Ringier-Prozess stattfand.
Urs Flüeler / Keystone
Die Landammann-Feier 2014 in Zug beschäftigt das Publikum seit mehr als sieben Jahren. Immer wieder musste sich die Justiz mit der mutmasslichen sexuellen Begegnung zwischen der damaligen grünen Regierungsrätin Jolanda Spiess-Hegglin und einer SVP-Kantonsrätin auseinandersetzen. Die neuste Zwischenverfügung des Zuger Kantonsgerichts könnte nun Konsequenzen haben, die weit über diesen Einzelfall hinausgehen.