Sicherheit: AK fordert mehr Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Laut Statistik Austria geben mehr als ein Viertel der Frauen, nämlich 27 Prozent, an, schon einmal am Arbeitsplatz sexuell belästigt worden zu sein. Die Arbeiterkammer Wien hat in den vergangenen fünf Jahren rund 150 Beratungs- und Vertretungsfälle zum Thema analysiert, also die Spitze des Eisbergs.

Es stellt sich heraus, dass nur wenige der Betroffenen den Gang vor Gericht wählen. In den 33 Fällen, die diesen Weg gehen mussten, erwies er sich jedoch als erfolgversprechender Weg: 75 Prozent der Urteile fielen zugunsten der Betroffenen von sexueller Belästigung aus.

Jugendliche in der Beratung

Bianca Steppwieser, Leiterin der arbeitsrechtlichen Beratung der AK Wien, schildert den Fall einer Kellnerin, die von ihrem Vorgesetzten, der zugleich Lebensgefährte der Chefin war, belästigt wurde. Sie wurde wiederholt als Hure bezeichnet, er packte wiederholt ihr Gesäß und ihre Schenkel. „Als die Mitarbeiterin die Belästigung dem Chef meldete, sagte sie nur, sie sei noch jung und müsse lernen, mit diesem Verhalten umzugehen“, sagt Steppwieser.

Der Fall ist typisch: 91 Prozent der Betroffenen sind Frauen. Jeder fünfte Fall entfiel auf das Gastgewerbe, jeder zehnte auf den Handel, jeder zwanzigste auf die Metallindustrie. Fast die Hälfte der Betroffenen meldete den Vorfall ihrem Arbeitgeber oder Betriebsrat. In der Hälfte der gemeldeten Fälle blieb eine entsprechende Reaktion aus: „Nur in den seltensten Fällen wurden wirksame Maßnahmen gegen die Vorfälle ergriffen, aber die Vorfälle wurden ignoriert“, ergänzt Ludwig Dvořák, Leiter des gesamten Arbeitsrechtsreferates bei der Arbeiterkammer Wien . .

Dvořák hat sich die 33 Fälle, die vor Gericht kamen, genauer angeschaut. Es stellte sich heraus, dass die Personen zwischen 16 und 60 Jahre alt waren. Deutlich jünger waren diejenigen, die sich nach Beratung gegen den Rechtsweg oder gleich für einen außergerichtlichen Schadensausgleich entschieden. Die größte Altersgruppe in der Beratung waren mit 13 % die unter 19-Jährigen, also Auszubildende.

Fristen verlängern

Sexuelle Belästigung beginne meist zu Beginn des Arbeitsverhältnisses, erklärt Dvořák: „Die meisten erzählen uns, dass sie innerhalb weniger Tage, weniger Wochen belästigt wurden.“ Die Sensibilisierung für das Thema steige in Wellen, sagt Steppwieser: „Seit der #Metoo-Bewegung gibt es eine Zunahme der Anfragen. Das hat zur Sensibilisierung beigetragen, und in den Medien hervorgehobene Fälle sind oft ein Anlass, Rat einzuholen.“ In 71 Prozent der Fälle ist das Arbeitsverhältnis bereits beendet. Aber nicht nur das, der Vorfall kann auch verjährt sein. Die Frist, in der Betroffene gegen geschlechtsspezifische Belästigungen vorgehen können, etwa abfällige Witze über Frauen, endet nach einem Jahr. Wie bei sexueller Belästigung soll sie auf drei Jahre verlängert werden, fordern Dvořák und Steppwieser.

Arbeitgeber müssen ihrer Fürsorgepflicht gegenüber ihren Arbeitnehmern zunehmend nachkommen. Um die Arbeitssicherheit zu erhöhen, braucht es auch Präventionskonzepte, klare Grenzen, Schulungsmaßnahmen und Zeitpläne für den Worst-Case-Szenario des Unternehmens. Die Mindestentschädigung soll zudem von 1.000 Euro auf 5.000 Euro erhöht werden, wenn Arbeitgeber keinen Präventionsplan erstellen können. Die AK erhofft sich davon einen Anreiz für Unternehmen, mehr zu tun als nur präventive Maßnahmen, wie etwa gezielte Schulungen in gewaltfreier und nicht diskriminierender Sprache, wie sie im AK-Folder zum Thema skizziert werden.

Betroffene können sich auch an die Arbeitsberatung des AK wenden, die sie gegebenenfalls auch vor Gericht vertritt. Darüber hinaus ist Act4Respect eine vom Verein Sprungbrett betriebene Hotline, an die sich insbesondere junge Frauen vertraulich, kostenlos und auf Wunsch auch anonym wenden können: Die Hotline 0670 600 70 80 ist montags österreichweit erreichbar . von 11 bis 14 Uhr und donnerstags von 16 bis 19 Uhr

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