Karl Lauterbach für Informationen zu geschlechtsneutralen Drogen

Deutschland “Arzt oder Apotheker”

Lauterbach für Informationen zu geschlechtsneutralen Drogen

Stand: 11:38 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Er will, dass “Ärztinnen gezielt genannt werden”: SPD-Politiker Karl Lauterbach

Quelle: dpa/Bernd von Jutrczenka

In jeder Arzneimittelwerbung wird darauf hingewiesen, dass Sie sich wegen Risiken und Nebenwirkungen an einen „Arzt oder Apotheker“ wenden. Nachdem sich mehrere Verbände über die rein männliche Formulierung aufregten, stimmt nun auch der Bundesgesundheitsminister zu.

Nachdem mehrere Verbände eine geschlechtsneutrale Formulierung des „Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“-Hinweises in der Arzneimittelwerbung gefordert hatten, sprach sich auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für eine Änderung aus. „Ich wäre sehr dafür, dass Ärztinnen namentlich genannt werden. Das entspricht der Realität des Angebots“, sagte Lauterbach der „Bild“-Zeitung.

Zuvor hatte sich unter anderem Dr. Präsident Klaus Reinhardt für eine entsprechende Anpassung der Bekanntmachung ausgesprochen. „Die gesetzlich vorgeschriebene Formulierung ist nicht mehr zeitgemäß“, sagte Reinhardt dem Deutschen Redaktionsnetzwerk (RND). Er betonte, dass etwa die Hälfte der Ärzteschaft weiblich sei.

Fast 90 Prozent der Beschäftigten in öffentlichen Apotheken seien Frauen, sagte die Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Gabriele Regina Overwiening. „Ein rein männlicher Sprachgebrauch kann keinesfalls als faire Sprachpraxis angesehen werden“, kritisierte er.

auch lesen

Der Satz „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ ist im Arzneimittelwerbegesetz vorgeschrieben. Werbetreibende können es nicht ändern.

„Der Pflichttext muss durch eine neutrale, aber leicht verständliche Formulierung ersetzt werden“, forderte Reinhardt. Die Präsidentin der Bundesärztekammer, Christiane Groß, schlug vor, anstelle männlicher Berufsbezeichnungen „… oder fragen Sie in Ihrer Arztpraxis oder Apotheke“ hinzuzufügen.

„Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“

Der Chef der ABDA, Overwiening, sprach sich für eine gesetzliche Lösung aus, bei der mehrere Varianten zugelassen seien: „Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“, „Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ oder „Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“.

„Jeder Werbetreibende könnte frei und flexibel eine dieser Formulierungen verwenden und damit auch eine öffentlich sichtbare Selbstauskunft über das eigene Unternehmen im Sinne einer geschlechtsneutralen Sprache geben“, argumentierte er, betonte aber, dass Ihr Verband noch keine herausgegeben habe Aussage. offizielle Stellungnahme zur Frage des Pflichttextes abzugeben.

Hier können Sie sich unsere WELT-Podcasts anhören

Zur Anzeige eingebetteter Inhalte ist Ihre widerrufliche Einwilligung zur Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter eine solche Einwilligung benötigen. [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem Sie den Schalter auf „on“ stellen, erklären Sie sich damit einverstanden (jederzeit widerrufbar). Dies umfasst auch Ihre Zustimmung zur Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten an Drittländer, einschließlich der USA, gemäß Artikel 49 (1) (a) der DSGVO. Hier finden Sie weitere Informationen dazu. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über den Schalter und über den Datenschutz unten auf der Seite widerrufen.

„Kick-off Politics“ ist der tägliche News-Podcast der WELT. Das wichtigste Thema analysiert die WELT-Redaktion und die Termine des Tages. Abonnieren Sie den Podcast auf Spotify, Apple Podcasts, Amazon Music, Google Podcasts und mehr oder direkt per RSS.

Leave a Comment

Your email address will not be published. Required fields are marked *