Zürich: Wegen Bagatellfällen im Notfall – Notstationen Zürich am Rande

Veröffentlicht 12. Juli 2022, 13:30 Uhr

Zürich: Wegen Bagatellfällen im Notfall – Notstationen Zürich am Rande

Das Zürcher Gesundheitsdepartement bittet die Bevölkerung, in nicht lebensbedrohlichen Notfällen zuerst ihren Hausarzt aufzusuchen und nicht direkt in die Notaufnahme zu gehen.

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Wie das Zürcher Gesundheitsdepartement schreibt, sehen Zürcher Spitäler derzeit ungewöhnlich viele Menschen, die Notaufnahmen aufsuchen.

20min / Marco Zangger

Die hohe Nutzung von Notrufstationen ist auf Bagatellfälle zurückzuführen.

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„Sie sollten sich immer zuerst an Ihren Hausarzt wenden. Ist diese nicht vorhanden, empfehlen wir allen Patienten, bei denen keine Lebensgefahr besteht, die Telefonnummer des Arztes zu kontaktieren», sagt Josef Widler, Präsident der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich (AGZ).

20min / Marco Zangger

Zürcher Spitäler verzeichnen derzeit zu dieser Jahreszeit ungewöhnlich viele Personen, die den Notdienst aufsuchen. Das gab das Zürcher Gesundheitsdepartement am Dienstag bekannt. Die hohe Arbeitsbelastung in den Notaufnahmen ist auf Bagatellfälle oder Notfälle zurückzuführen, die nicht unmittelbar lebensbedrohlich sind und in den Praxen der Hausärzte behandelt werden können.

Die aktuell hohe Arbeitsbelastung ist aufgrund begrenzter Personalkapazitäten, wie dem Fachkräftemangel, der anhaltend hohen Arbeitsbelastung in den letzten zweieinhalb Jahren der Pandemie und dem krankheitsbedingten Personalausfall, ebenfalls gering Anstieg der COVID-Patienten. Zudem sind Hausärzte in den Sommermonaten traditionell weniger präsent.

Deshalb bitten das Gesundheitsdepartement, der Verband Zürcher Spitäler und die Ärztegesellschaft Zürich die Bevölkerung, bei nicht lebensbedrohlichen Notfällen zuerst ihren Hausarzt aufzusuchen und bei Abwesenheit Aerztefon, eine kostenlose Ärztin, anzurufen Service. unter 0800 33 66 55.

Konsultieren Sie Ihren Arzt, um Wartezeiten zu vermeiden

Christian Schär, Präsident des Verbandes Zürcher Spitäler (VZK): «In der Notfallmedizin wird jeder Fall nach seiner Dringlichkeit abgewogen, deshalb muss leider mit längeren Wartezeiten in den Notaufnahmen der Zürcher Spitäler gerechnet werden aktuelle Situation. Hoher Einsatz von nicht lebensbedrohlichen Fällen. Patienten können diese Wartezeit vermeiden, wenn sie sich an ihren Hausarzt wenden und mit dem Arzttelefon, solange kein lebensbedrohlicher Notfall vorliegt.“ Laut Schär definiert jedes Krankenhaus Bagatellfälle anders. „Bienenstiche bei Nichtallergikern, Verstauchungen oder kleinere Schnittwunden am Finger erfordern aber grundsätzlich keinen Notbesuch.“

Josef Widler, Hausarzt, Präsident der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich (AGZ) und Verwaltungsratspräsident der Aerztefon AG: „Man sollte sich immer zuerst an den Hausarzt wenden. Ist diese nicht vorhanden, empfehlen wir allen Patienten, die nicht vom Tod bedroht sind, sich an die Telefonnummer des Arztes zu wenden. Dort erfolgt eine medizinische Begutachtung durch geschultes Personal und Ärzte und die entsprechende medizinische Versorgung.“

Die Notfallversorgung für die Zürcherinnen und Zürcher sei aber gewährleistet, sagt Jörg Gruber, stellvertretender Vorsteher des Gesundheitsamtes (AFG) und Leiter der Abteilung Versorgungsplanung der AFG. „Wir verfolgen die weitere Entwicklung aufmerksam und stehen in engem Kontakt mit Verbänden und Institutionen.“

Kleinschadenquote im Notfall

Wegen Bagatellfällen rund um den Notfall: Aktuell ist im Zürcher Kantonsrat eine Motion hängig, die die Einführung einer Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotaufnahme fordert. Auf diese Weise sollen Notfallpunkte freigemacht werden. Ein Nottarif auf kantonaler Ebene würde jedoch Bundesrecht verletzen. Damit die kantonale Motion gesetzeskonform umgesetzt werden kann, soll zunächst eine nationale Grundlage geschaffen werden.

Auf Bundesebene fordert Nationalrat Martin Bäumle per parlamentarischer Initiative eine Gebühr für die Notspitalaufnahme und die Anpassung gesetzlicher Regelungen. Im Mai dieses Jahres hat die Sozialversicherungs- und Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK-N) beschlossen, dem Nationalrat die Absage der parlamentarischen Initiative zu empfehlen. Der Nationalrat soll in der Herbstsession entscheiden.

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