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Nach der Wahl von Peter Riedler zum neuen Rektor der Universität Graz sorgt eine anonyme Meldung für Aufsehen, in der es um Fakten zur Rektorenwahl gehen soll.
14.07.2022 15.11
Online ab heute, 15:11
Hansjörg Bacher, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, bestätigte am Donnerstag, dass geprüft werde, ob ein strafbares Verhalten vorliege: Die Universität Graz wies die Vorwürfe zurück.
Vorwurf des Arbeitsschmuggels
Laut einer „Standard“-Meldung wurde bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien (WKStA) der Vorwurf eines parteipolitisch motivierten Arbeitsverleumders erstattet. Es wurde bestätigt, dass es eine Petition im Zusammenhang mit der Wahl gab, aber nicht gegen wen und in welche Richtung sie gerichtet war: Die WKStA leitete die Petition an die Staatsanwaltschaft Graz weiter. „Wir prüfen einen Anfangsverdacht. Es geht darum, ob eine Untersuchung eingeleitet wird“, sagte Bacher.
Die Uni Graz weist die Vorwürfe zurück
Die Universität Graz wies die Vorwürfe im Zusammenhang mit der Rektorenwahl strikt zurück: „Die Auswahlkommission, der Senat und der Universitätsrat weisen alle Vorwürfe im Zusammenhang mit der Rektorenwahl strikt zurück. Alle Gremien haben einwandfrei und in voller Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften gearbeitet. Strafrechtliche Vorwürfe in diesem Zusammenhang sind absurd“, so Senatspräsident Rainer Niemann, Uniratspräsidentin Caroline List und Forschungsausschussvorsitzender Hans Sünkel in einer gemeinsamen Stellungnahme.
Aus sieben Bewerbungen ging Peter Riedler hervor
Bei der Wahl des Universitätsrates am 23. Juni gewann Peter Riedler zwei weitere Kandidaten, insgesamt gingen sieben Bewerbungen ein, mehr dazu Peter Riedler wird neuer Rektor der Universität Graz (23.6.2022). Riedlers Amtszeit beginnt am 1. Oktober. Der ehemalige Rektor der Universität Graz folgt auf Martin Polaschek; Seit seiner Ernennung zum Bildungsminister Ende 2021 leitet er die Hochschule interimistisch.
Der nicht ausgewählte Bewerber schreibt an das Ministerium
Bewerberinnen und Bewerber mussten Erfahrung „in der wissenschaftlichen Forschung und in der naturwissenschaftlichen Lehre und/oder im Management“ haben, frühere Stellenausschreibungen verlangten Erfahrung in beiden Bereichen. Dem „Standard“ liegt ein Schreiben eines erfolglosen Kandidaten für den Posten im Wissenschaftsministerium vor – in dem er kritisiert: „Meiner Meinung nach ist die Wahl eines Rektors ohne nennenswerte Erfahrung in Forschung und Lehre ein sittenwidriger Niedergang. internationale akademische Standards“.