Führerschein ohne Führerschein: Zugerin geht jetzt vor Gericht

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Einer Zugerin wurde ein «Ticket» ausgestellt, obwohl sie gar nicht am Steuer saß (Aktenfoto).

So schnell kann ein Führerschein entzogen werden, ohne überhaupt gefahren zu sein! Genau das ist einer Frau (43) passiert, die die Nacht im Februar 2022 in einer Bar in Zug verbracht hat. Er trank Alkohol und schließlich eskalierte die Situation, wie “Zentralplus” berichtet. Er bekam Angst, schrie und begann auseinander zu fallen.

Die Betreiber wussten nicht, was sie tun sollten und riefen die Polizei. Die Rettungskräfte konnten die Frau jedoch nicht beruhigen. Beamte schrieben später im Polizeibericht, sie sei „widerspenstig und hysterisch“ geworden. Am Abend kam die Dame erstmals ins Zuger Kantonsspital. Dort wurde der Alkoholwert bestimmt. Der Test ergab 1,57 Promille. Unterdessen soll die Frau angedeutet haben, sich das Leben nehmen zu wollen. Deshalb wurde sie in eine psychiatrische Klinik eingeliefert.

Der 43-Jährige beruhigte sich allmählich und konnte bald nach Hause zurückkehren. Zu diesem Zeitpunkt hatte er keinen Führerschein mehr. Denn: Die Polizei hatte den Einsatz dem Verkehrsamt gemeldet. Dort wurde entschieden: Der Führerschein muss entzogen werden. Der Vorfall zeigte, dass Zweifel angebracht sind, ob die Frau ein Fahrzeug führen konnte.

Die Frau behauptet, sie sei keine Alkoholikerin

Dann hatte sich die Dame nicht sichtbar gemacht. Er hielt dies für unfair und kämpft nun vor dem Verwaltungsgericht in Zug gegen den Entzug seines Führerausweises. Natürlich hätte sie in dieser Nacht nicht mit so viel Alkohol fahren dürfen, sagte sie vor Gericht, wie „Zentralplus“ berichtet. Das wusste sie und deshalb wollte sie sich an diesem Abend nicht ans Steuer setzen. Und sie machte deutlich, dass sie keine Alkoholikerin war.

Beim Verkehrsamt bleiben Zweifel, auch der Führerschein wird eingezogen. Die Richtlinien der Bundesstraßenverwaltung besagen, dass bei einer psychischen Störung die Fahrtüchtigkeit abgeklärt werden muss. Dies sei aber auch möglich, wenn die Person „sehr aggressives und/oder unkooperatives Verhalten“ zeige. Unabhängig davon, ob dies auf der Straße geschieht oder nicht.

Und genau das ist in diesem Fall passiert. Zudem erklärt das Verkehrsamt, dass die Frau nach der Entlassung Medikamente erhalten habe, um einen weiteren Ausraster zu verhindern. Und die Einnahme kann Ihre Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Wichtig an dieser Stelle: Die Frau muss von Beruhigungsmitteln abhängig sein.

Es ist leicht, Ihren Führerschein zu verlieren

Letztlich folgte das Verwaltungsgericht der Argumentation des Verkehrsamtes. Ihren Führerschein bekommt die Frau vorerst nicht zurück. Sie müssen zunächst in einer Fahreignungsprüfung nachweisen, dass Sie am Straßenverkehr teilnehmen können. Aber vielleicht geht es schneller. Das Gericht entschied, dass unter Umständen auch ein Bericht seines Therapeuten ausreichen könne.

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Den Führerschein zu verlieren, ohne selbst am Steuer zu sitzen, geht in der Schweiz schneller als man denkt. Ein Unfall, Trunkenheit zu Fuß, eine Nachricht, ein Paket, sogar ein anonymer Hinweis kann genügen – wer wegen Verdachts auf Alkohol- oder Drogenkonsum, psychischer oder körperlicher Erkrankung (Alter!) angehalten wird, während er nicht fährt, hat schnell tausend Probleme beendet . Franken für teure Fahrprüfungen. (Hey)

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