05.44.00 Bebauungsplan Eggenberger Gurtel – Kärntner Straße

…..die Stadt Graz legt Vorgaben für eine geordnete Siedlungsentwicklung fest, die dann im weiteren Bauablauf zusätzlich zu den Regeln des steirischen Baugesetzes zu beachten sind. Wo auf dem Areal können in Zukunft Neubauten stehen? Wie hoch dürfen diese sein? Wo werden die Grünflächen und Zufahrtsstraßen zu den Grundstücken sein? Auf diese und weitere Fragen gibt der Bebauungsplan verbindliche Antworten. Das Planungsamt erstellt einen Entwurf des Bebauungsplans, der dann vom Stadtrat genehmigt werden muss. Im Managementplan 4.0 gibt es bereits abgestimmte Definitionen für das Gebiet. Das gesamte Gebiet wird als „Kerngebiet“ mit einer Bebauungsdichte von 0,8 – 2,5 ausgewiesen.

Der Entwurf des Bebauungsplans liegt bis 29.09.2022 zur allgemeinen Einsicht im Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, 8020 Graz, 6. OG auf. Sie finden ihn auch auf der Website der Stadtverwaltung von Graz unter der Adresse: Innerhalb des Veröffentlichungszeitraums können Sie dem Stadtplanungsamt einen begründeten Widerspruch schriftlich mitteilen. Technische Auskünfte erhalten Sie unter +43 316 872 4711 bei der zuständigen Sachbearbeiterin des Stadtplanungsamtes, DIin Elisabeth Mahr.

Hinweis zur Veranstaltung: Die Anzahl der Plätze ist begrenzt; Eine Anmeldung ist erforderlich (Anmeldeschluss 12.09.2022, 12:00 Uhr). Anmelden können Sie sich unter folgender E-Mail-Adresse: buergerinnenbeteiligung@stadt.graz.at oder telefonisch unter +43 316 872 3531.

Nutzen Sie die Gelegenheit, sich umfassend zu informieren!

Hilde Zink

Leave a Comment

Your email address will not be published. Required fields are marked *