Abschiebung nicht mehr zwingend: Oberster Gerichtshof kippt Trumps Asylprogramm

Abschiebung nicht mehr zwingend Der Oberste Gerichtshof kippt Trumps Asylprogramm

30.06.2022, 23:48 Uhr

US-Präsident Biden hat sich bereits im Wahlkampf für eine humanere Einwanderungspolitik eingesetzt. Nun sieht es nach einem ersten Etappensieg aus: Der Oberste Gerichtshof stimmt für die Abschaffung des umstrittenen Asylprogramms „Let’s Remain in Mexico“, das von Donald Trump eingeführt wurde.

Der Oberste Gerichtshof der USA hat grünes Licht für die Einstellung eines umstrittenen Asylprogramms von Ex-Präsident Donald Trump gegeben. Fünf der neun Richter des Obersten Gerichtshofs ebneten den Weg. Im Rahmen des Programms, das als “Stay in Mexico” bekannt ist, wurden zentralamerikanische Asylsuchende nach Mexiko zurückgeschickt, wo sie auf ihr Asylverfahren warteten.

Trump führte die offiziell als „Protokolle zum Schutz von Migranten“ bezeichnete Politik 2019 ein. Aus einem Dekret des damaligen rechtspopulistischen Präsidenten wurden Zehntausende südamerikanische Asylsuchende und Zentren, die über Mexiko in die USA gelangt waren, geschickt zurück nach Mexiko. Die Anwälte von Migranten haben gesagt, dass Asylsuchende in Mexiko gefährlichen Bedingungen ausgesetzt sind, während überlastete US-Gerichte ihre Fälle nur langsam bearbeiten.

Konservative Richter zogen nach

Trumps Nachfolger Joe Biden, der im Wahlkampf eine humanere Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik versprochen hatte, wollte diese Praxis beenden. Nach Klagen mehrerer von Republikanern regierter Staaten ordnete ein Bundesgericht die Wiederaufnahme des Programms an. Der Oberste Gerichtshof der USA weigerte sich zunächst, die Entscheidung aufzuheben.

Dies zwang die Biden-Regierung, das umstrittene Programm wieder aufzunehmen. Er drängte jedoch auf das Berufungsverfahren und behielt nun recht. Zwei konservative Verfassungsrichter schlossen sich ihren drei liberalen Kollegen am Obersten Gerichtshof an. Obwohl das Bundeseinwanderungsgesetz der Exekutive erlaubt, Asylsuchende nach Mexiko abzuschieben, macht es dies laut Gerichtsurteil nicht zwingend.

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