Alain Berset in Schwierigkeiten, nachdem er E-Mails gelöscht hat

Am 14. Juni konnte Alain Berset (50) aufatmen. Die Parlamentarische Rechnungsprüfungskommission (GPK) hat den Bundesrat von allen Beschwerden im Zusammenhang mit der sogenannten Erpressungsaffäre freigesprochen.

Der Gesundheitsminister sagte, es habe „weder Unregelmäßigkeiten im Vorgehen der Polizeibehörden noch einen Missbrauch von Bundesmitteln“ durch den Gesundheitsminister gegeben. Die „Weltwoche“ veröffentlichte im September 2021, dass der Freiburger Amtsrichter von einem ehemaligen Liebhaber erpresst worden sei.

Fall Berset: Wurden die E-Mails wirklich gelöscht? (00:45)

Allerdings ist die Reinigungsrechnung der Aufseher innerhalb der Kommission bereits auf Kritik gestoßen. Weil die Mitglieder gerade erfahren hatten, dass die E-Mails zwischen Bersets ehemaliger Generalsekretärin und der Frau – ein wesentlicher Bestandteil der Akten – auf mysteriöse Weise „verschwunden“ oder gelöscht worden waren. Die Tamedia-Zeitungen haben zuerst über diese Kuriosität geschrieben und die GPK-Leute haben trotz Skepsis mit einer knappen linken Mehrheit und einigen Bürgerlichen einen Antrag auf Verschiebung des Untersuchungsberichts dafür abgelehnt.

Jetzt nimmt die GPK den Fall noch einmal auf. Der für das Bundeskanzleramt zuständige GPK-Unterausschuss wird dem Rätsel um den gelöschten Briefwechsel auf den Grund gehen. Zentralrat Daniel Fässler (61), der den Unterausschuss präsidiert, bestätigte in der Stellungnahme vom Sonntag per SMS: «Das ist der Plan, ja.»

Ging Bersets Deep Warum?

Diese Entwicklung dürfte Berset äußerst unangenehm werden: In diesen Tagen tauchen allerlei Neuigkeiten und Gerüchte über die Freilassung seines Intims auf. Mediensprecher Peter Lauener lehnte den Antrag Anfang des Monats ab. Entgegen anfänglicher Spekulationen über seinen Gesundheitszustand oder strategische Differenzen kursierten später Informationen, dass Lauener in einen Strafprozess verwickelt war.

Wie die “Weltwoche” enthüllte, handelt es sich um einen Verdachtsfall der Verletzung des Amtsgeheimnisses. Ein vertraulicher Bericht der Business Review Delegation (GPdel) im Zusammenhang mit der Crypto-Affäre landete 2021 vor seiner Veröffentlichung in der Presse. Was zu einer Strafanzeige der GPK führte.

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Wenige Dinge hassen Parlamentarier mehr als die Arbeit ihres Ausschusses, die von Dritten an die Medien weitergegeben wird, und sie verlieren die Kontrolle über die Wende. Bestätigt sich der Verdacht gegen Lauener – für wen gilt die Unschuldsvermutung – stellt sich die Frage, was Berset wusste. Schon der Anschein einer Implikation könnte für ihn politisch sehr gefährlich werden.

Woher kam die Anfrage?

Zumindest ein Hinweis lässt aufhorchen: In der «NZZ» bestätigt der führende ausserordentliche Staatsanwalt Peter Martí, dass die Daten versiegelt wurden. Es ist sehr gut möglich, dass diese Anfrage von der Berset-Abteilung kam. Nun muss das Berner Zwangsmassnahmengericht über eine mögliche Haftentlassung entscheiden.

Martí saß einst für die SVP im Zürcher Kantonsparlament, er gilt als integer, aber er ist knallhart. Als Zürichs oberster Richter verhehlte er nicht, was er von den Geheimnisbrechern hielt. Bei einer Anhörung im Jahr 2016 sagte er gegenüber dem Whistleblower und ehemaligen Banker von Julius Bär, Rudolf Elmer: „Sie sind kein Whistleblower, sondern ein ganz gewöhnlicher Krimineller.“

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