Betrugsopfer Ruth Altun (64) kämpft gegen das Inkassobüro

Ruth Altun (64) schüttelt ungläubig den Kopf. Sehen Sie sich den Papierstapel vor Ihnen an. In seiner Basler Wohnung stapeln sich Rechnungen, Mahnungen, Schreiben vom Betreibungsamt und einem Inkassobüro. «Täglich kommt mehr Post, aber ich kann nichts dafür», sagt Altun verzweifelt zu Blick.

Altun wurde Opfer eines dreisten Betrugs. Das zeigen die Gerichtsakten und Briefe, die sich seit 2016 in ihrer Wohnung angesammelt haben. Damals war die Rentnerin in der Phase der Trennung von ihrem Ex-Mann und suchte Trost und Zuspruch im Internet.

Erst die Pakete, dann die Rechnung

Treffen Sie “Allen” auf einer Dating-Plattform. Er ist offen, ermutigt dich, lässt dich hören, was du hören willst. Sie rufen mehrmals über Skype an. “Ich war völlig naiv. Ich habe mich ihm ganz hingegeben.” Später wird ihm die Polizei sagen, dass hinter “Allen” eine organisierte Bande in Ghana steckt.

Altun schickt „Allen“ ein Foto seines Ausweises; Er will Beweise dafür, dass sie wirklich existiert. Betrüger verwenden die Kennung jedoch anders. Sie fragen in ihrem Namen nach teuren Geräten und schicken sie zu Altuns Haus. Von dort werden sie direkt nach Ghana geschickt. „Ich war total doof, ich habe mir nichts dabei gedacht“, sagt Altun rückblickend. „Allen“ sagte ihm, dass er die Geräte dringend benötige und die Rechnungen bezahlen werde. Sie überquert es naiv.

Anschliessend erhält er die Mail von Swisscom. Das sind die Rechnungen für die Geräte, die schon lange auf dem Weg nach Ghana sind. Als sie “Allen” kontaktieren und ihn bitten will, die Rechnungen zu bezahlen, meldet er sich nicht. Du merkst, dass etwas nicht funktioniert. Sie erstattet Anzeige bei der Polizei. Aber dann ist es zu spät.

“Ich habe Angst, den Briefkasten zu öffnen”

Altun soll wegen mehrfachen Betrugs vor Gericht erscheinen. Sie wurde in erster Instanz dennoch für schuldig befunden, aber das Berufungsgericht hob den Schuldspruch in vollem Umfang auf. Offene Forderungen werden an Zivilverfahren verwiesen. Das bedeutet, dass Altun zwar strafrechtlich freigesprochen wurde, das Gericht jedoch nicht sagt, dass die Forderungen ungerechtfertigt sind. Swisscom hält an den Forderungen fest. Rund 9000 Franken soll er weiter bezahlen. Irgendwann liefert Swisscom die Forderungen an das Inkassounternehmen EOS.

“Jetzt bekomme ich etwa zweimal pro Woche Post. Ich habe Angst, den Briefkasten zu öffnen”, sagt Altun, “sie kann und will die offenen Forderungen von 9000 Franken nicht bezahlen.” Ich habe keine Ahnung, wie sich Swisscom das vorstellt Ich lebe zumindest. Selbst wenn ich wollte, könnte ich nicht bezahlen.“ Einer Schlichtungsverhandlung mit EOS vor dem Friedensrichter blieb sie fern. Er weigert sich auch, beglaubigte Briefe anzunehmen.

Swisscom untersucht den Fall

Swisscom sagt, der Fall von Ruth Altun sei «sehr komplex». Die Frau wurde Opfer eines mutmaßlichen Betrugs. Da sie aber selbst mit dem Versenden der Pakete in den Prozess eingegriffen habe, gebe es aktive Mitwirkung: «Hätte ich Swisscom sofort kontaktiert oder die Ware zurückgeschickt, wäre der Schaden vermeidbar gewesen.»

Im Fall von Frau Altun stimmt Swisscom den Aussagen zu. Vorerst werden aber „keine weiteren Schritte unternommen“ und „es wird in den kommenden Wochen geprüft“, ob man an der effektiven Einziehung des Geldes festhalte. EOS sei “weiterhin an einem Gespräch zur Lösungsfindung interessiert”.

Für Ruth Altun ist klar: „Das ist kein Leben für mich. Ich kann und will nicht mehr mit so viel Belastung leben. Ich möchte einfach alleine sein. ”

Dies schützt Sie vor Betrug

Ruth Altun ist Opfer von Cyberkriminalität geworden. Sie ist also nicht die Einzige. Gemäss Statistik des Bundesamtes für Informatik wurden im Jahr 2021 schweizweit rund 24’000 Internetbetrugsfälle gemeldet. Knapp ein Drittel konnte geklärt werden.

Aber was ist, wenn Sie selbst Opfer eines Betrugs werden und Rechnungen für Produkte erhalten, die Sie gar nicht angefordert haben? Lucien Jucker von der Stiftung Verbraucherschutz sagt: “In diesem Fall sollte sich das Opfer des Betrugs sofort mit dem Rechnungssteller in Verbindung setzen. Das Opfer kann auch Anzeige bei der Polizei erstatten. ” Nur so könne man sich vor unberechtigten Betrügern schützen Ansprüche.

Sollten dennoch Forderungen von Inkassounternehmen eingehen, rät Jucker zur Beruhigung. „Verbraucher müssen Inkassobüros nur für Forderungen bezahlen, die eine vertragliche oder gesetzliche Grundlage haben“, sagt er. Wenn Verträge von einem Betrüger im Namen des Verbrauchers unterzeichnet werden, kommt kein gültiger Vertrag zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmen zustande. Folglich wird kein Geld geschuldet.

Geht das Unternehmen noch weiter und zieht eine Zwangsvollstreckung ins Haus, sollten Sie die Annahme nicht verweigern. Denn: „Wenn die Empfänger die Transaktion für ungerechtfertigt halten, sollten sie innerhalb von zehn Tagen einen Rechtsvorschlag machen“, sagt Jucker.

Ruth Altun ist Opfer von Cyberkriminalität geworden. Sie ist also nicht die Einzige. Gemäss Statistik des Bundesamtes für Informatik wurden im Jahr 2021 schweizweit rund 24’000 Internetbetrugsfälle gemeldet. Knapp ein Drittel konnte geklärt werden.

Aber was ist, wenn Sie selbst Opfer eines Betrugs werden und Rechnungen für Produkte erhalten, die Sie gar nicht angefordert haben? Lucien Jucker von der Stiftung Verbraucherschutz sagt: “In diesem Fall sollte sich das Opfer des Betrugs sofort mit dem Rechnungssteller in Verbindung setzen. Das Opfer kann auch Anzeige bei der Polizei erstatten. ” Nur so könne man sich vor unberechtigten Betrügern schützen Ansprüche.

Sollten dennoch Forderungen von Inkassounternehmen eingehen, rät Jucker zur Beruhigung. „Verbraucher müssen Inkassobüros nur für Forderungen bezahlen, die eine vertragliche oder gesetzliche Grundlage haben“, sagt er. Wenn Verträge von einem Betrüger im Namen des Verbrauchers unterzeichnet werden, kommt kein gültiger Vertrag zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmen zustande. Folglich wird kein Geld geschuldet.

Geht das Unternehmen noch weiter und zieht eine Zwangsvollstreckung ins Haus, sollten Sie die Annahme nicht verweigern. Denn: „Wenn die Empfänger die Transaktion für ungerechtfertigt halten, sollten sie innerhalb von zehn Tagen einen Rechtsvorschlag machen“, sagt Jucker.

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