Deutschland Nach der Kritik
Justizminister Buschmann verteidigt ein neues Schutzkonzept gegen die Krone
Stand: 00:13 | Lesezeit: 2 Minuten
“Der Staat hat es nicht geschafft und der Bürger muss wieder leiden”
„Die FDP wirft ihre liberalen Werte über Bord“, sagt WELT-Chefreporterin Anna Schneider zum neuen Ampel-Infektionsschutzgesetz. Im dritten Jahr in Folge werden dieselben Probleme diskutiert, und am Ende schreibt der Staat sein Versagen dem Einzelnen zu.
„Mir wäre lieber, wir brauchen keine weiteren Maßnahmen“, sagt Justizminister Marco Buschmann (FDP). Er hat die getroffenen Vereinbarungen jedoch vehement verteidigt.
Bundesjustizminister Marco Buschmann hat das für Herbst und Winter vorgeschlagene Konzept des Kronenschutzes mit möglichen Indoor-Maskenpflichten verteidigt. „Mir wäre lieber, wir brauchen gar keine weiteren Maßnahmen“, sagte der FDP-Politiker der „Bild am Sonntag“. „Allerdings gehen viele Wissenschaftler, darunter auch Kritiker, davon aus, dass das Gesundheitssystem stark belastet wird.“ „Deshalb wollen wir mit den sanftesten Mitteln arbeiten. Das ist die Maske.”
Buschmann und Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) stellten das Konzept am Mittwoch vor. Ihr Entwurf des Infektionsschutzgesetzes sieht vor, dass Bundesländer die Maskenpflicht ab Oktober wieder einführen könnten. Daher soll weiterhin flächendeckend eine Maskenpflicht in Bussen, Bahnen und Flugzeugen gelten, ebenso eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Die Bundesländer sollen selbst entscheiden, ob sie auch in öffentlich zugänglichen Innenräumen eine Maskenpflicht vorschreiben.
Viel kritisiert wird der Plan, Menschen in Restaurants oder bei Kultur- und Sportveranstaltungen von der Maskenpflicht zu befreien, wenn ihre Impfung drei Monate nicht überschreitet. Außerdem soll es Ausnahmen für getestete und kürzlich genesene Personen geben.
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„Die Ausnahmen von der Indoor-Maskenpflicht sollen den Betreibern mehr Spielraum für unternehmerische Eigenverantwortung geben“, betonte Buschmann. „Ein Veranstalter kann zum Beispiel zur WM ein überdachtes Public Viewing veranstalten und nur Besucher mit Tests zulassen, sodass bei der Veranstaltung ohne Maske bei sehr geringem Risiko Normalität herrscht. Denn das Domizilrecht eines jeden Betreibers erlaubt ihm, nur einen Teil der Ausnahmen oder gar keine Ausnahmen in Anspruch zu nehmen.“
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Die Justizministerin betonte, dies zeige auch, dass der Gesetzentwurf keine 3G-Zugangsregelung (Zugang nur für geimpfte, genesene und getestete Personen) enthalte. „Im Gegenteil: Wir wollen dem mit der heute noch geltenden Hotspot-Regelung sogar die gesetzliche Grundlage entziehen.“