Die Verbraucherinformationsvereinigung hat erfolgreich gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Playstation geklagt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Verbraucherinformationsverband (VKI) hatte Sony Interactive Entertainment wegen seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die PlayStation verklagt, und das Landesgericht Wien erkannte 40 Klauseln als unzulässig, nicht rechtsverbindlich an. Der VKI ahndete unter anderem den Verfall des Guthabens, die automatische Umwandlung von Gratis-Abos in kostenpflichtige Abos, wenn diese nicht rechtzeitig gekündigt wurden, sowie die Eltern-Sorge-Regelungen.
Viele der angeklagten Klauseln seien Teil der “PSN Terms of Service”. PSN steht für Playstation Network und ist ein Online-Dienst, über den digitale Inhalte (Spiele, Filme usw.) durch Herunterladen oder Spielen erworben werden können. Unter anderem hat das Landesgericht Wien mehrere Klauseln für unzulässig erklärt, die eine unbeschränkte Haftung des Kunden für jegliche Nutzung – auch Käufe – für minderjährige Familienmitglieder im PSN vorsehen. Das österreichische Recht sieht keine generelle Haftung der Eltern für das Verhalten ihrer Kinder vor, sondern regelt deren Haftung nur bei schuldhafter Verletzung der Fürsorgepflicht. „Eine solche generelle und unbeschränkte Haftung des Verbrauchers für die über sein Kundenkonto getätigten Aktivitäten kann ohne besondere sachliche Begründung als erheblicher Nachteil bezeichnet werden“, betont Dr. Joachim Kogelmann, für den VKI zuständiger Rechtsanwalt.
Eine weitere vom Gericht erlassene Klausel bezieht sich auf die Verjährung von PSN-Credits innerhalb von 24 Monaten. Wie zuvor das Handelsgericht Wien hat auch das Landesgericht Wien entschieden, dass diese Verkürzung der Frist um 93 Prozent (von 30 auf 2 Jahre) sehr nachteilig sei. „Das Gericht hat insoweit klargestellt, dass dieser Kredit mit einer allgemeinen Verjährungsfrist von 30 Jahren nicht ohne hinreichenden sachlichen Grund innerhalb einer Frist von 24 Monaten verjährt werden kann“, so Kogelmann.
Weitere als rechtswidrig eingestufte Klauseln sind beispielsweise ein Verbot der Übertragung von PSN-Guthaben, das einseitige Änderungsrecht der Beklagten sowie Preisänderungsklauseln. Als unzulässig wurde auch eine Klausel angesehen, wonach aus einem kostenlosen Abonnement automatisch ein kostenpflichtiges werden soll, wenn es nicht rechtzeitig gekündigt wird.
“Das Urteil schafft Klarheit in verschiedensten Fragen rund um Online-Dienste und Videospiele. Das Urteil ist besonders relevant, weil andere Spieleplattformen und Online-Dienste zum Teil sehr ähnliche Klauseln haben”, sagte der VKI in einer Aussendung an diesem Dienstag.
(APA / Wels)