Der Bundesrat genehmigt das 15. Zusatzabkommen über die Grund- und Erstversorgung ukrainischer Flüchtlinge

Gegen die Novellierung des Dienstleistungsgesetzes, Änderungen des Wahlgesetzes und die Reform der psychiatrischen Unterbringung bestehen keine Einwände.

Wien (PK) – Die Bundesräte haben am Ende der heutigen Plenarsitzung keine Einwände gegen eine 15. Zusatzvereinbarung zur Grund- und Erstversorgung von Flüchtlingen in der Ukraine erhoben. Sie setzten sich auch für Änderungen im Beamtengesetz, im Wahlgesetz, im Erwerbsgesetz und bei der Reform der psychiatrischen Unterbringung ein.

15. Ergänzungsabkommen zur Grund- und Erstversorgung von Flüchtlingen in der Ukraine genehmigt Bundesrat

Die meisten Bundesräte haben einem 15. Zusatzabkommen zugestimmt, das die Grund- und Erstversorgung ukrainischer Flüchtlinge sicherstellen soll. Den Herausforderungen des Ukrainekrieges und steigenden Preisen muss durch eine Anhebung der gewählten Höchsttarife und einer Erste-Hilfe-Flatrate des Bundes Rechnung getragen werden. Die angebotenen Leistungen beziehen sich auf Unterkunft und Verpflegung in organisierten und individuellen Unterkünften. Eine Erstversorgungspauschale des Bundes soll die Bundesländer bei der Erstversorgung des Zuzugs aus der Ukraine unterstützen. Damit fallen auch aus der Ukraine ausgewiesene Drittstaatsangehörige, die auf der Durchreise einreisen durften, unter das Grundversorgungsabkommen.

Innenminister Gerhard Karner begrüßte die neue Regelung und dankte Organisationen, Gemeinden und der Bevölkerung für die Unterstützung der Vertriebenen.

Es würden Rahmenbedingungen geschaffen, die Menschen, die vor diesem schrecklichen Krieg fliehen mussten, das Leben ein wenig erleichtern würden, begrüßte auch Silvester Gfrerer (ÖVP/S) die neuen Regelungen.

Daniela Gruber-Pruner (SPÖ/W) kritisierte die Empfehlungen der Kindeswohlkommission und erinnerte an die im Regierungsprogramm vorgesehene Umsetzung der Sorgerechtsregelung für unbegleitete Flüchtlingskinder und die Berücksichtigung des Kindeswohls Asylverfahren.

Josef Ofner (FPÖ/K) kritisierte die Anhebung der Maximalkosten und forderte angesichts der teilweise existenzbedrohenden Inflation eine finanzielle Unterstützung der Österreicher.

Ohne die Hilfe der Bevölkerung wäre die Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge nicht möglich gewesen, Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/OÖ) bedankte sich für die Hilfsbereitschaft und forderte menschenwürdige Bedingungen für die Flüchtlinge.

Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes von 2022

Der Bundesrat hat sich nicht einstimmig gegen das Wahländerungsgesetz 2022 ausgesprochen: Das bedeutet, dass Personen, die keinem Geschlecht eindeutig angehören oder dieses nicht beanspruchen wollen, weiterhin bei der Wahl kandidieren können. Alle Bezeichnungen, die sich auf Männer und Frauen beziehen, werden entfernt und es wird nur noch „Personen“ verwendet. Darüber hinaus wird ein neues Wahlkreis-Tool eingeführt, das auf eine Verbesserung der Verwaltung abzielt.

Einstimmiges Votum für die Reform des psychiatrischen Wohnens

Die Bundesräte haben sich einstimmig für eine umfassende Reform zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung ausgesprochen. Das Paket wurde aus den Ergebnissen einer Sonderkommission, einer Studie und einer Arbeitsgruppe entwickelt. Die Kommission wurde eingerichtet, nachdem ein geistig verwirrter, geistesgestörter Mann 2016 am Wiener Brunnenmarkt ohne ersichtlichen Grund einen Passanten mit einer Eisenstange getötet hatte. Das umfassende Paket soll die Aufgaben der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der einweisenden Ärzte und der Fachärzte der psychiatrischen Dienste bei der Klärung der Unterbringungsbedingungen klären. Zudem soll der Kreis der Ärzte, die eine Überweisung einleiten können, erweitert werden. Die datenschutzrechtlichen Klarstellungen sollen dazu beitragen, die Rechtssicherheit in der Kommunikation zwischen den verschiedenen Stellen zu verbessern.

Die Novelle des Dienstleistungsgesetzes erleichtert die Ernennung von Schulleitern und Berufswechsel

Der Bundesrat hat zudem mehrheitlich eine Änderung des Dienstleistungsgesetzes beschlossen, die vor allem Neuerungen für Lehrpersonen vorsieht. Es soll unter anderem die Vergütung des Sommerschulunterrichts regeln. Darüber hinaus sieht die Gesetzesnovelle eine Erweiterung der Möglichkeiten des Quereinstiegs in den Lehrberuf und Neuregelungen für die sogenannte Eingliederungsphase junger Lehrkräfte vor. Bei der Ernennung von Schulleitungen soll es künftig mehr Flexibilität geben, zum Beispiel sollen Sonderpädagogen künftig auch Grund- oder weiterführende Schulen leiten können. Darüber hinaus erfolgen Klarstellungen zur Vergütung von Lehrenden, insbesondere im Hinblick auf die Anrechnung von Studienzeiten.

Elisabeth Grimling (SPÖ/W) brachte einen in der Minderheit verbliebenen Beschlussantrag zur Weiterentwicklung des Dienstleistungsrechts und damit zur Stärkung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes ein. Die Sozialdemokraten forderten unter anderem den Rechtsanspruch auf zwei Tage Telearbeit pro Woche, die Einschränkung des politischen Einflusses durch die Wiedereinführung einer Pragmatisierung ohne Lohneinbußen und die Einführung der Altersteilzeit.

Aktionär cre-in

Mit der vom Bundesrat mehrheitlich gebilligten Novelle des Übernahmegesetzes 2022 werden die gesetzlichen Regelungen zur sogenannten Gesellschaftergründung – also dem weiteren Ausbau einer bereits marktbeherrschenden Beteiligung – teilweise liberalisiert und weiter ausgebaut überschaubar. in der Praxis. Künftig soll beispielsweise die Angebotspflicht erst ab einem Mehrkauf von drei und nicht wie bisher ab zwei Prozentpunkten ausgelöst werden. Um die österreichische Rechtslage an ein Urteil des EuGH anzupassen, soll es künftig auch möglich sein, gegen die Entscheidungen der Betriebskommission Berufung zum Landesgericht Wien einzulegen. (Letzter Bundesrat) pst

HINWEIS: Nationalrats- und Bundesratssitzungen können auch live verfolgt werden und stehen als Video on Demand in der Mediathek des Parlaments zur Verfügung.

Fragen und Kontakt:

Pressedienst der Direktion für parlamentarische Korrespondenz Tel. +43 1 40110/2272 pressedienst@parlament.gv.at www.facebook.com/OeParl www.twitter.com/oeparl

Leave a Comment

Your email address will not be published. Required fields are marked *