Finanzkontrolle hebt den Finger
Der Bund soll die Munition für die Schützen entsorgen
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) identifiziert Einsparpotenziale beim Filmen ausserhalb des Dienstes. Sie rät der Bundesregierung, bei der Förderung von Munition für Übungen und Schießveranstaltungen auf moderne Munition zu setzen.
Veröffentlicht: 20.06.2022 um 23:00 Uhr
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Aktualisiert: 20.06.2022 um 22:16 Uhr
Zu diesem Schluss kommt die EFK in einem am Montag veröffentlichten Bericht. Er weist darauf hin, dass die Artillerie in der Schweiz traditionell tief verwurzelt ist und teilweise bis ins 15. Jahrhundert zurückreicht.
Seit 1874 schreibt das Militärgesetz jährliche Schießübungen für Angehörige des Militärs vor, die sogenannte „Pflicht“. Diese sollten kostenlos sein.
Sie werden von Schützenvereinen organisiert. Die Abteilung für Landesverteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) entschädigt die Vereine dafür und stellt ihnen kostenlos Munition zur Verfügung.
Keine Munition für veraltete Waffen
Diese obligatorische Schützenhilfe belief sich im Jahr 2019 auf fünf Millionen Franken. 2020 bezahlte das VBS den Schützenvereinen nur noch 0,6 Millionen Franken pro Schuss, die wegen der Aussetzung des obligatorischen Schusses im Zusammenhang mit der Krone beitragsberechtigt waren. Die EFK sieht hier keinen Handlungsbedarf.
Andererseits sieht die EFK Korrekturbedarf bei der unentgeltlichen oder vergünstigten Abgabe von Munition an rund 2500 Schützenvereine für andere Schiessübungen. Gemäss EFK beliefen sich diese Munitionssubventionen im Jahr 2019 auf 10,2 Millionen Franken und im Jahr 2020 auf 7,9 Millionen Franken.
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Die Kommission rät, diese Subventionen künftig stärker auf das Schießen mit den aktuellen Waffen des Heeres zu fokussieren. Die sogenannte 11-Gewehrpatrone machte 40 Prozent der im Jahr 2019 verteilten kostenlosen Munition aus.
Diese 1911 eingeführte Munition verschoss Karabiner oder die 57 Sturmgewehre, die 2014 von der Armee abgeschossen wurden. Die Armee selbst verwendet nur Maschinengewehre, aber nicht in großen Mengen.
Die Produktion wurde wieder aufgenommen
60 Prozent der kostenlosen Munition entfielen auf 90 Patronen, das ist die Gebühr für das aktuelle Sturmgewehr 90. Beim ermäßigten Satz entfielen 48 Prozent auf die alte Munition und 52 Prozent auf die neue Munition. Außerdem betrug der Zuschuss 44 Cent für eine alte Patrone und 17 Cent für eine neue.
Die EFK gibt weiter an, dass die 11. Büchsenpatrone zwischen 1994 und 2016 nicht mehr produziert wurde. Die Lieferungen an die Schützen erfolgten bis 2019 aus Altbeständen. Ab 2020 bestand die Versorgung der Waffen ausser Dienst teilweise aus Neuproduktionen ab 2016.
Die Finanzkontrolle räumt gegenüber dem VBS ein, bereits Verbesserungen vorgenommen und weitere begonnen zu haben. (SDA)