Große Aufregung für eine Familie in Salzburg: Eine Gesetzesänderung hat die Wohnung, in der sie seit zehn Jahren leben, um 175.000 Euro teurer gemacht.
Die Lokalausgabe der „Salzburger Nachrichten“ berichtete in ihrer Montagsausgabe von einem geradezu beunruhigenden Fall. Bereits 2009 zog ein Mann mit seiner Familie in eine 96 Quadratmeter große Wohnung einer gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft, um sie 10 Jahre später kaufen zu können. 2019 musste er schließlich 225.000 Euro zahlen, doch nur wenige Monate später mussten ihm plötzlich 400.000 Euro ausbezahlt werden. Wie kann das sein?
unterbrochener Schlaf
Bei dem Vertrag handelte es sich um einen sogenannten Mietkauf. Nach zehn Jahren können Sie die Wohnung endlich kaufen, die bisher gezahlte Miete wird also nicht vom Kaufpreis abgezogen. Im Herbst 2019 kam schließlich der Vertrag. Laut „SN“ wurde dem Familienvater telefonisch gesagt, er könne sich Zeit lassen, ab jetzt komme es nur noch billiger heraus.
Doch als wenige Monate später die Corona-Pandemie einsetzte, schien ein Kredit von rund 200.000 Euro etwas ungewiss. Immerhin blieb die Call-Option für fünf Jahre bestehen. Als er es 2021 erneut versuchte, schlug der Schock am Telefon ein: Jetzt soll die Wohnung zwischen 370.000 und 400.000 Euro kosten; Der Traum vom eigenen Haus zerplatzte.
Türkises Gesetz
Hintergrund ist eine der ersten Maßnahmen der türkisblauen Wohnungspolitik, die 2019 auf den Weg gebracht wurde. Seit dieser Änderung des Gemeinnützigen Wohnungsgesetzes gilt der aktuelle Marktwert als Kaufpreis. Theoretisch sind auch niedrigere Kaufpreise möglich, was aber angesichts der Situation auf dem Wohnungsmarkt im letzten Jahrzehnt kaum möglich ist. Dies sei auch das politische Ziel, so der Präsident des Gemeinnützigen Bauverbandes der “Salzburger Nachrichten”.
Die Arbeiterkammer hat das neue Gesetz im Begutachtungsverfahren abgelehnt und kämpft nun mit mehreren solcher Fälle. Im Sonderfall Salzburg haben sogar die NEOS-Liberalen als Teil der Landesregierung 2021 einen Deckel auf diese Regelung gelegt. Begründung: Teilweise waren die An- und Verkaufspreise so hoch, dass die Kriterien zur Förderung des staatlichen Einkaufs nicht mehr erfüllt werden konnten.
Nav-Compte leo Zeit10.07.2022, 21:53 | Akt: 10.07.2022, 21:54