Wirtschaft Aufgrund von Lieferausfällen in Russland
Bundesregierung bereitet Alarmstufe für Gasnotfallplan vor, mit kostspieligen Folgen für Energiekunden
Ab: 17:57 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
„Habeck ist bereit, Tabus zu brechen. Aber nicht dort, wo es darauf ankommt.“
Im Interview mit WELT kritisierte Unions-Fraktionschef Jens Spahn die Sparpläne von Klima- und Wirtschaftsminister Habeck. Aus Spahns Sicht wäre Habeck nur auf halbem Weg und “will immer noch nicht über Atomkraftwerke reden”.
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Robert Habeck reagiert auf Lieferfehler in Russland. Nach WELT-Informationen steht die zweite Stufe der Notstandsverordnung bevor. Für Gaskunden wird es bald noch teurer.
Die Bundesregierung bereitet die Alarmierung des nationalen Gasnotfallplans in wenigen Tagen vor. Das erfuhr WELT aus Kreisen der Energiewirtschaft. Diese zweite Phase der Notregulierung könnte den Erdgaspreis für alle Verbraucher sofort und deutlich erhöhen.
Laut WELT hat der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Patrick Graichen, die Energiebranche am Montag auf den nächsten Schritt vorbereitet. Anbieter sollen „davon ausgehen“, dass die Alarmstufe innerhalb von fünf bis zehn Tagen ausgerufen wird, bestätigten vier mit dem Vorgang vertraute Personen auf WELT-Anfrage. Mit der Ankündigung wandte sich Graichen an die 55 Vorstandsmitglieder des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).
Das Ministerium weigerte sich, die Fakten auf Anfrage zu bestätigen oder zu dementieren. Auch Vertreter der Energiewirtschaft hielten sich bedeckt: „BDEW-Gremiumssitzungen sind grundsätzlich nicht öffentlich“, erklärte der Verband auf Nachfrage: „Deshalb informiert der BDEW nicht über Ablauf und Inhalt dieser Sitzungen und kommentiert diese nicht irgendwelche Spekulationen darüber“.
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Nach Informationen von WELT bereiten sich Unternehmen der Energiebranche seither jedoch auf die nächste Alarmstufe vor. Die Bundesregierung reagiert seit vergangener Woche auf eine Reduzierung der russischen Gaslieferungen. Unter dem Vorwand technischer Probleme hatte der Gazprom-Konzern die Lieferungen durch die große Versorgungspipeline Nord Stream 1 um 40 Prozent reduziert. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sprach inzwischen von einer „ernsten Lage“.
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Bedingung für die Ausrufung der Alarmstufe des Notfallplans ist die „ernsthafte Reduzierung der Gasflüsse“ oder der „andauernde technische Ausfall wichtiger Infrastrukturen“. Auch das „hohe Risiko des langfristigen Bietens“ könne die Alarmstufe auslösen. Diese Kriterien scheinen erfüllt zu sein. Nach der Alarmstufe folgt nur noch die „Notfallstufe“, die bei physikalischen Engpässen in Deutschland ausgerufen wird.
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In diesem Fall würde der Markt ausgesetzt. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) würde sich in ihrer Funktion als „Bundesfrachtverteiler“ um die geplante wirtschaftliche Versorgung einzelner Branchen und Kundengruppen je nach Relevanz und Bedarf kümmern. Weil private Verbraucher als „besonders geschützte Kunden“ gelten, würde dies zunächst die Branche treffen.
Die Gaspreise haben sich versechsfacht
Bisher hatte die Alarmstufe nur Auswirkungen innerhalb des Energiesektors. Doch mit der Novellierung des Energiesicherheitsgesetzes (EnSig) Mitte Mai hätten Gasversorger „das Recht, die Gaspreise gegenüber ihren Kunden auf ein angemessenes Niveau anzupassen“, sobald die BNetzA die Alarmstufe in einer Pressemitteilung veröffentlicht hatte. .
Lieferanten, die aufgrund ausgefallener Lieferungen nach Russland gezwungen sind, teures Erdgas als Ersatz zu kaufen, können ihre Mehrkosten direkt an ihre Kunden weitergeben. Der Umfang dieser zusätzlichen Käufe ist derzeit unklar.
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Daher ist auch ungewiss, in welchem Umfang der Preisanstieg nach Ausrufen der Alarmstufe ausfallen wird. Berichten zufolge diskutieren Energiewirtschaft, Industrie und Bundesregierung noch, ob es einer weiteren gesonderten Regelung des Wirtschaftsministeriums zur Anschaffungskostenabwälzung bedarf.
Warum die Bundesregierung die Warnung jetzt aktivieren will, ist nicht ganz klar. Die Politik möchte die Verbraucher möglicherweise vor extremen Nachzahlungen schützen, wenn sie ihre nächste jährliche Gasrechnung erhalten. Da sich die Großhandelspreise für Gas etwa versechsfacht haben, schätzen die Kundendienstzentren, dass für einen Drei-Personen-Haushalt eine zusätzliche Zahlung von 2.000 Euro fällig werden könnte.
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Andere Schätzungen gehen von noch höheren Nachzahlungen und entsprechend höheren Vorauszahlungen aus. Damit dürften viele Privathaushalte überfordert sein. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert bereits ein Verbot von Gasschließungen für säumige Zahler.
Russland hatte bereits Lieferverträge mit seiner deutschen Tochtergesellschaft Gazprom Germania gekündigt, nachdem die Bundesregierung das Unternehmen unter Vormundschaft gestellt hatte. Seitdem muss der Bund als Treuhänder alternatives Gas am Markt einkaufen, damit Gazprom Germania seine Lieferverträge mit kommunalen Unternehmen weiterhin erfüllen kann. Um die Verbraucher vor den Folgen der Insolvenz von Gazprom Germania zu schützen, hat die Bundesregierung allein diesem Unternehmen bereits einen Kredit von rund zehn Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.
Wenn Moskau die Lage auch bei anderen Gasimporteuren erhöht, wird dies wohl die Möglichkeiten der KfW-Förderbank oder des Bundeshaushalts überfordern. Eine sofortige Umwälzung der Anschaffungskosten auf den Endverbraucher wäre zu diesem Zeitpunkt alternativlos, um einen kaskadenartigen Kollaps der Versorgerbranche zu verhindern.
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