Strafgerichtshof BL: Ein Angriff auf das Gericht könnte 18-Jährigen eine Aufenthaltserlaubnis kosten

Gepostet am 23. Juni 2022, 4:55 Uhr

Nach dem Schuldspruch gegen seine Mutter rächte sich der 18-jährige Sohn am Dienstag mit Schlägen auf seinen Expadrastre. Kostet das den Teenager das Bleiberecht in der Schweiz?

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Nach der Urteilsverkündung schlug der Sohn des Verurteilten mit der Faust des Klägers zurück.

20min / Lukashausendorf

Der Schlag brach das Opfer und brach ihm die Nase.

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Das Opfer wurde mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht. Der Angreifer fuhr mit seiner Mutter im Auto seiner neuen Lebensgefährtin.

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Es war nur so, als wollte sie dem Ex-Mann ihrer Mutter die Hand geben, als sie ihm plötzlich die Hand schüttelte. Der rechte Haken traf die Brille des 56-Jährigen in Höhe seines linken Auges. Die Platzwunde an der Stirn musste genäht werden und die Nase war gebrochen. “Es ist großartig”, sagt der Verwundete über den Sohn seiner Ex-Frau. Vor dem Angriff vor dem Gericht von Muttenz soll er ihm etwas ins Ohr geflüstert haben. Nach dem Überfall fuhr er mit seiner Mutter im Auto seiner neuen Partnerin auf Hochtouren.

Am Abend soll er es der Kantonspolizei Aargau gemeldet haben. Wahrscheinlich auf Anraten eines Vorgesetzten der Gemeinde, in der Sie leben. Der 18-Jährige ist seit zwei Jahren dabei. Gewalt ist in der Gesellschaft ein Tabu. Jegliche körperliche und verbale Gewalt ist kein geeigneter Weg, um Probleme oder Schwierigkeiten zu lösen. Der Teenager ist seit 2016 ein Fall für Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden und hat einen Assistenten. Er war mehrfach gewalttätig, auch gegenüber seinem ehemaligen Stiefvater.

Seit mehreren Jahren ist er ein leidenschaftlicher und laut seinem Expadrastre auch ein guter Boxer, der auch an Wettkämpfen teilgenommen hat. Der Anschlag vom Dienstag könnte für den jungen Mann, der eine Ausbildung zum Klempner macht, weitreichende Folgen haben.

Die Aufenthaltserlaubnis ist an Auflagen geknüpft

Es ist wahr, dass der Schlag ein Verbrechen ist und das Opfer immer noch nicht weiß, ob es Anzeige erstatten soll. Sein Anwalt riet ihm dazu, die Zeugen wurden bereits von der Polizei befragt. Die Fledermaus ist marokkanischer Nationalität. Gemäss Entscheid der Basler Regierung vom Februar 2021 ist sein Aufenthalt in der Schweiz bereits an eine Integrationsvereinbarung gekoppelt. Das “bz Basel” hat das Dokument. Das kantonale Migrationsamt kann diese Zustimmung verlangen, wenn ein «besonderes Integrationsbedürfnis» besteht. Als mangelnde Integration werden unter anderem „Verstöße gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ genannt.

Im vorliegenden Fall wäre dies der entscheidende Grund für die Integrationsvereinbarung gewesen. „Die Einhaltung ist Voraussetzung für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis. Bei Ablauf des Ausländerausweises wird geprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Andernfalls werden weitere Massnahmen wie Räumungen geprüft», sagte der Sprecher des Basler Sicherheitsdepartements, Adrian Baumgartner.

Eine Befreiung kann jedoch nicht automatisch angewendet werden. Dies ist auf Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Liegt eine Straftat vor, führt das Strafgericht diese Prüfung durch, sofern der Täter volljährig ist. Dass es sich im vorliegenden Fall um einen schwierigen Fall handelt, ist fraglich, schließlich ist der junge Mann in Marokko aufgewachsen und verfügt auch über ein familiäres Netzwerk.

Haben Sie oder jemand, den Sie kennen, Fragen oder Probleme mit Einwanderungs-/Asylverfahren?

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