Verbot von „Layla“ beim Volksfest: Schlager-Radiosender spielt das Lied nur nachts

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Erstellt: 15.07.2022, 04:49 Uhr

Von: Tanja Kipke

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Ballermanns Hit „Layla“ wurde vom Würzburger Magistrat wegen angeblich sexistischen Inhalts verboten, kommt aber trotzdem in die Bierkisten, wie ein Video zeigt.

  • Ballermanns Hit „Layla“: Würzburg verbietet das Lied beim Kiliani-Volksfest.
  • Sexismus-Vorwürfe in „Layla“-Texten: Experten positionieren sich klar.
  • Nach Schlager-Verbot kommt: Die Bundesjustizministerin hält die Entscheidung für übertrieben.
  • Die Debatte um das Verbot von „Layla“ spaltet Bayern: Jetzt spricht ein Besitzer

Update 14. Juli, 10.44 Uhr: Die Sexismus-Debatte um den Erfolg des Songs „Layla“ scheint kein Ende nehmen zu wollen. Auch der bundesweit bekannte Radiosender „Schlager-Radio“ hat nun Konsequenzen gezogen. Senderchef Oliver Dunk sagte gegenüber Bild, es habe lebhafte Diskussionen gegeben und die Entscheidung getroffen, den Song erst nachts, also nach 22 Uhr, zu spielen. „Es ist toll, so ernsthaft über einen Partyerfolg zu diskutieren“, sagte er über das Bild. „Ob es uns gefällt oder nicht, sollen wir die Qualität eines Kunstwerks beurteilen? nein Aber wir respektieren unsere Zuhörer. Ich bin gespannt, ob sich der Trend der Meinungen nach der Meldeflut der letzten Tage ändert.

Update vom 13. Juli, 20.01 Uhr: Im Bierzelt der beliebten Würzburger Festspiele wird trotz Verbot „Layla“ gesungen. Allerdings nicht gespielt. Die Band bleibt draußen und lässt das Publikum singen, wie dieses Twitter-Video zeigt. Zum Verbot von „Layla“ haben unsere Leser übrigens eine klare Meinung.

Die Debatte um das Verbot von „Layla“ spaltet Bayern: Jetzt spricht ein Besitzer

Update 13. Juli, 15.48 Uhr: Die Debatte um den umstrittenen Song „Layla“ geht weiter. Nachdem Würzburg das Lied auf seinem Volksfest verboten hatte, folgte es der Düsseldorfer Kirmes (siehe vorheriges Update). Schützens Chef wollte das Lied nicht auf seinem Fest. Festwirt Christian Fahrenschon, der zahlreiche Volksfeste in der Region Rosenheim, Penzberg, Bad Tölz-Wolfratshausen veranstaltet und Ende Juli den Waldsommer in der Stadt Geretsried veranstaltet, sieht das anders.

Er sagt, er könne die Debatte nicht verstehen. “Ich empfinde keine Frauenfeindlichkeit.” Das verwendete Vokabular ist seiner Meinung nach etwas völlig Normales in der heutigen Sprache und im Alltag. Im Sommer des Waldes wird es kein Gesangsverbot geben. „Ich misch mich nicht in die Show einer Band ein“, sagt Fahrenschon. “Das ist ihre künstlerische Freiheit.”

Ballermanns Hit „Layla“: Das zweite deutsche Volksfest verbietet das Lied

Update 13. Juli, 10.18 Uhr: Nach Würzburg hat nun auch eine weitere deutsche Stadt wegen des umstrittenen Partysongs „Layla“ Konsequenzen. Auch auf der nächsten Düsseldorfer Messe soll der Song nicht gespielt werden. Die Veranstalter des St. Sebastianus traf die richtige Entscheidung. „Ich finde, dieses Lied gehört überall hin, nur nicht auf unser Kirmesgelände“, sagte Schützen-Chef Lothar Inden der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte die Stadt Düsseldorf mit den Veranstaltern über „Layla“ gesprochen.

Nachdem die Schützen versprachen, das Lied von Zelten und Ausflügen zu verbieten, sah die Stadt laut einer Sprecherin keinen Grund für ein Verbot. Allerdings sehe die Verwaltung dafür “keine Rechtsgrundlage”.

Ballermanns umstrittener Hit „Layla“: Rapper Sookee unterstützt das Verbot

Update vom 13. Juli, 10 Uhr: Zahlreiche Menschen haben sich bereits zu der mittlerweile bundesweit geführten Debatte über ein Verbot des Schlager-Hits „Layla“ auf dem Kiliani-Volksfest in Würzburg zu Wort gemeldet. Auch Bundesjustizministerin Buschmann hat sich via Twitter dazu geäußert (siehe vorheriges Update). Anders als der Minister unterstützt Rapper Sookee das Verbot des Songs.

„Wann fordert wenig eine Gesellschaft, die für die künstlerische Freiheit als hohes Gut kämpfen will, ein solches Lied zu rechtfertigen und zu schützen?“, sagte er in einem Interview mit dem Radiosender Bayern 2. Das Lied sei diskriminierend und werde „gekickt“. sozial” in den Texten des Liedes.

Nach Schlager-Verbot kommt: Die Bundesjustizministerin hält die Entscheidung für übertrieben

Update 13. Juli, 6.29 Uhr: Die Debatte um „Layla“ tourt nun durch die Lande. Auch der Bundesjustizminister hat nun seine Sicht der Dinge dargelegt. „Poptexte muss man nicht mögen. Man kann sie auch doof oder geschmacklos finden“, erklärte Marco Buschmann via Twitter. Allerdings hält er die in Würzburg getroffene Maßnahme für übertrieben (su). Den Erfolg des Volksfestes offiziell zu verbieten, sei ihm “zu viel”, sagte der FDP-Politiker.

Update vom 12. Juli, 16.02 Uhr: Nach der Aufregung der Zuschauer um den Hit „Layla“ hat sich nun der selbe Darsteller zu Wort gemeldet. DJ Robin versteht die Kritik nicht, dass in dem Song kein Sexismus vorkomme. „Die Leute haben ‚Skandal im Sperrgebiet‘ oder ‚Let’s Go to the Hure of Barcelona‘ gesungen“, heißt es in der Bild, „daher können wir die Diskussion nicht wirklich nachvollziehen. Jeder kann seine Meinung haben, aber in jedem Deutschrap-Song sind die Texte schlimmer. Niemand regt sich darüber auf.“

Sexismus-Vorwürfe in „Layla“-Texten: Experten positionieren sich klar

Update vom 12. Juli, 12.20 Uhr: Der Song „Layla“ soll nicht beim Kiliani-Festival in Würzburg veröffentlicht werden. Eine Würzburger Stadträtin hat bereits Kritik an der Entscheidung der Stadt geäußert, dass das Lied für sie nicht sexistisch sei (siehe vorheriges Update). Der Direktor des Zentrums für Populäre Kultur und Musik der Universität Freiburg, Michael Fischer, sieht das anders: „Natürlich ist das Lied sexistisch“, sagte er am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.

In dem Lied wird eine Frau namens Layla beschrieben und “sexistisch gesungen, und das gibt das Video natürlich auch in seiner Bildsprache zu”. Das geht über die ironischen oder trans-Aspekte hinaus. “Es ist nur ein sexistisches Lied.” Auch der Musikwissenschaftler Markus Henrik bezeichnete das Lied als “höchst sexistisch”.

Nachdem Ballermanns Hit „Layla“ bei Volksfest verboten wurde: Würzburger Stadtrat spricht

Update 12. Juli, 11.07 Uhr: Nachdem Würzburg den Hit „Layla“ beim Kiliani-Volksfest verboten hat (siehe Erstmeldung), gibt es bereits Kritik an der Entscheidung. Würzburgs jüngste Stadträtin Rena Schimmer (Junge Union) wehrt sich gegen das Verbot, berichtet der BR. „Für mich ist das subjektiv kein Sexismus, also habe ich kein Problem damit“, sagt sie. Die Texte unterliegen der künstlerischen Freiheit. Er kritisiert auch, dass die Entscheidung nicht im Stadtrat diskutiert wurde und stellt eine Anfrage, um zu erfahren, wie es dazu kam.

Erstmeldung vom 11. Juli: Würzburg – „Ich habe ein Bordell und meine Mutter heißt Layla“, ist das Herzstück von DJ Robin & Schürzes Hit „Layla“, der derzeit die deutschen Single-Charts anführt. Und das seit gut drei Wochen. Aufgrund des Textes hat der Song allerdings schon viel Kritik einstecken müssen.

„Sie ist hübscher, jünger, lustiger“, fährt das Herz fort. Weil in dem Text von einer Prostituierten die Rede ist, ist eine landesweite Debatte entbrannt. Der Musikwissenschaftler Markus Henrik bezeichnete das Lied im Deutschen Verlagsnetzwerk (RND) als „höchst sexistisch“.

Ballermann-Erfolg provoziert Sexismus-Debatte: Würzburg verbietet Lied auf Volksfest

Beim Ballermann, auf Festivals und auch auf Volksfesten ist das Lied vor allem bei jungen Leuten ein Hit und es wird lautstark gesungen. Die Stadt Würzburg will wohl nicht weiterspielen und setzt ein Zeichen. Sie verbietet das Lied kurzerhand auf dem städtischen Volksfest.

Würzburg hat einem Bericht der Mainpost zufolge die gelungene Wiedergabe des Liedes „Layla“ beim städtischen Kiliani-Volksfest verboten. „Es wird garantiert, dass das Lied in Zukunft nicht mehr gespielt wird“, zitierte ein Stadtsprecher die Zeitung in ihrer Dienstagausgabe. Hintergrund sind die Texte, die von Kritikern als sexistisch empfunden werden.

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Nicht nur der Schlager „Layla“ ist in Würzburg verboten

Die Stadt Würzburg hatte bereits einen Deal mit Volksfestbetreibern abgeschlossen, weil das umstrittene „Donaulied“, dessen Text sich um eine Vergewaltigung dreht, nicht mehr reproduziert werden kann. Der Deal umfasst alle Songtexte, die rassistischen oder sexistischen Inhalt haben, berichtet die Zeitung. Nun kann „Layla“ beim Festival nicht mehr gespielt werden. (tskip mit dpa)

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