Ab: 03.08.2022 18:21
Im Live-Ticker informiert Sie NDR.de außerdem am heutigen Mittwoch, 3. August 2022, über die Folgen der Coronavirus-Pandemie für Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg.
Das Wesentliche in Kürze:
- Entwurf des Infektionsschutzgesetzes bleibt bestehen: Maskenpflicht im Flug- und Bahnverkehr bleibt voraussichtlich bestehen
- Bundesregierung „zutiefst entsetzt“ über den Tod eines österreichischen Arztes
- Aktuelle Fallzahlen im Norden: 2.839 in Schleswig-Holstein, 10.041 in Niedersachsen, 712 in Hamburg, 1.331 in Mecklenburg-Vorpommern
- RKI registriert 87.681 Corona-Neuinfektionen, die Inzidenz liegt bei 477,9
Tabellen, Grafiken und Karten zu Inzidenz, Impfrate und anderen Daten
18:21 Uhr
Stralsund: Das Gericht verhängte ein Bußgeld zum Vergleich von NS
Das Landgericht Stralsund hat einen Mann aus Barth (Vorpommern-Rügen) wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Der 66-Jährige soll 12,00 Euro zahlen, weil er die Corona-Politik mit dem NS-Regime gleichgesetzt habe, sagte ein Gerichtssprecher heute. Von Ende August bis Anfang Oktober 2021 hing der Mann in seinem Garten ein Plakat mit einer Fotomontage vom Eingang des Konzentrationslagers Auschwitz auf. Zu sehen war der Schriftzug „Impfung macht frei“. „Arbeit macht frei“ stand am Eingang des Nazi-Lagers Auschwitz, wo Hunderttausende Menschen getötet wurden. Der Sträfling soll mit der Versammlung eine aufrührerische Verbindung zu den Kronen-Impfstoffen hergestellt haben. Zudem seien Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet worden. Der Mann legte Berufung gegen das Urteil ein, während er noch vor Gericht war.
17:41 Uhr
1.331 neue Fälle in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern haben die Behörden seit gestern 1.331 Corona-Neuinfektionen registriert. Das sind 133 Fälle weniger als vor einer Woche. Die Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen liegt bundesweit bei 451,6 (-12,0). Sechs weitere Todesfälle wurden registriert. Die Inzidenz von Krankenhauseinweisungen beträgt 6,1 (+0,4). Aktuell müssen 24 Infizierte intensivmedizinisch behandelt werden, drei weniger als gestern. Neun davon werden beatmet.
17:36 Uhr
Weil lobt den Gesetzentwurf zum Schutz vor der Krone
Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil hat den Entwurf des Infektionsschutzgesetzes begrüßt. Auf den ersten Blick sind auch Maßnahmen absehbar, die Niedersachsen seit einiger Zeit fordert, darunter die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen. „Ich habe immer verteidigt, dass die Bundesländer mit einem großen Werkzeugkasten auf das jeweilige Infektionsgeschehen reagieren können müssen, da werden die Details entscheidend sein“, sagte der SPD-Politiker heute. Daher wird die Rechnung genau geprüft.
17:01 Uhr
SH-Kliniken klagen über „existenzielle Notwendigkeit“
Sechs große Kliniken in Schleswig-Holstein schlagen Alarm. „Die Belastungen der Covid-19-Pandemie treffen die Kliniken mit voller Wucht“, sagt Roland Ventzke, Vorstandsvorsitzender des Städtischen Klinikums Kiel und Vorstandsvorsitzender des 6K-Klinikverbundes. Er sprach von existenzieller Notwendigkeit. Die Verschiebung von Einsätzen aufgrund der jeweiligen Corona-Situation führt zu erheblichen finanziellen Einbußen und Dauerbelastungen für das Personal. „Trotz der eindeutig angespannten Lage hat die Bundesregierung keine Hilfsmaßnahmen eingeleitet oder Unterstützung angekündigt.“ Zur Klinikgruppe gehören außerdem das Friedrich-Ebert-Krankenhaus Neumünster, die Inlandkliniken Rendsburg und Eckernförde, das Klinikum Bad Bramstedt, das Klinikum Itzehoe sowie die Westküstenkliniken Brunsbüttel und Heide. Die Kooperation hat fast 12.000 Mitarbeiter.
West Coast Clinics-Geschäftsführer Martin Blümke forderte, den im Juni ausgelaufenen Corona-Versorgungszuschlag rückwirkend bis mindestens März 2023 zu verlängern. Gebührenerhöhungen sollten in allen Berufsgruppen refinanziert werden. Ein Inflationsausgleich ist ebenfalls erforderlich.
16:37 Uhr
Lauterbach und Buschmann freuen sich über den Corona-Deal
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) zeigten sich zufrieden mit der von ihnen ausgehandelten Neufassung des Infektionsschutzgesetzes. Buschmann sprach bei der heutigen Vorstellung des Entwurfs von einer Kombination aus Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Infrastruktur, dem Schutz besonders gefährdeter Gruppen und „der Verhältnismäßigkeit bei Angriffen auf Grundrechte“. Mit Blick auf den Herbst sagte Lauterbach: „Wir werden viele Fälle haben“, aber nicht so viele Tote wie bei der Delta-Variante des Coronavirus. Die Schutzmaßnahmen sollen mit einer neuen „Impfkampagne mit neuen Impfstoffen“ verknüpft werden, die ab September verfügbar sein soll und auch einen besseren Schutz vor Infektionen mit der Omicron-Variante des Coronavirus bieten soll. Buschmann hat ausdrücklich gelobt, dass die Verhandlungen über das Maßnahmenpaket „kollegial, diskret und ergebnisorientiert“ geführt worden seien. Ampelparteien hätten den Stil der Koalitionsverhandlungen fortgesetzt. Also wurden die Deals auch mit den Grünen abgestimmt.
14:00 Uhr
Was das neue Gesetz zum Schutz vor Infektionen ab Oktober vorsieht
Die Bundesregierung hat sich auf die Corona-Regeln für den Herbst geeinigt. Ab dem 1. Oktober gilt das neue Infektionsschutzgesetz. Die Maske bleibt das zentrale Werkzeug im Kampf gegen Corona. Wer ein Krankenhaus oder Pflegezentrum betreten will, muss ab Herbst eine Maske tragen und einen negativen Corona-Test vorlegen. Personen, die in den letzten drei Monaten geimpft wurden oder eine Genesung nachweisen können, sind vom Test ausgeschlossen. Das haben das Bundesgesundheitsministerium und das Justizministerium festgestellt. Die Maskenpflicht gilt weiterhin für den Flugverkehr und den öffentlichen Fernverkehr.
Die Maskenpflicht im Nahverkehr (in Bussen oder U-Bahn) ist künftig Sache der Bundesländer. Ebenso können Landesregierungen bestimmen, ob Masken in öffentlichen Innenräumen, beispielsweise in Geschäften oder Restaurants, wiederverwendet werden müssen. Auch in der Gastronomie können die Bundesländer eine Corona-Testpflicht auferlegen, außer für gerade Geimpfte oder Genesene. Auch eine Maskenpflicht in Schulen soll eine Entscheidung der Bundesländer sein. Schulschließungen oder sonstige Lockdowns soll es nicht mehr geben.
Die Maßnahmen gelten bis zum 7. April 2023. Dann berät das Kabinett über die Vorschläge, dann geht es an den Bundestag. Der Bundesrat muss am 16. September zustimmen, damit die neuen Regeln in Kraft treten, bevor die aktuellen Massnahmen auslaufen.
Mehr Informationen
Aktuell gibt es in den Bundes- und Nordländern nur relativ wenige Corona-Beschränkungen. Das soll sich im Herbst ändern. Die Regeln auf einen Blick. Monat
13:38 Uhr
Bundesregierung „zutiefst entsetzt“ über den Tod eines österreichischen Arztes
Die Bundesregierung zeigte sich „zutiefst entsetzt“ über den Selbstmord der österreichischen Ärztin Lisa-Maria Kellermayr, die von Gegnern der Maßnahmen der Krone bedroht wurde. Ein Regierungssprecher sagte heute in Berlin, Bundeskanzler Scholz und der Bundesregierung sei es ein besonderes Anliegen, gemeinsam mit unseren österreichischen Freunden den Hass zu bekämpfen. Drohungen, Gewalt und Hassreden müssen aufs Schärfste verurteilt werden, insbesondere wenn sie sich gegen medizinisches Personal und Ärzte richten. Bei den Ermittlungen kooperierten deutsche Sicherheitsbehörden mit österreichischen Behörden. “Digitaler Hass” im Internet bleibe zu oft ungesühnt, sagte der Sprecher. „Wir werden digitale Gewalt mit allen unseren rechtsstaatlichen Mitteln und mit der Härte des Rechts bekämpfen.“
13:17 Uhr
Gericht: Kündigung wegen möglicher berechtigter Corona-Erkrankung
Die Berliner Polizei kann eine Person, die im Verdacht steht, sich mit Corona infiziert zu haben, von einer Demonstration ausschließen. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht heute entschieden. Nach Angaben des Gerichts sah sich der Kläger durch die Verweisung aus der Polizeiwache in seiner Versammlungsfreiheit verletzt. Am 25. September 2021 war er an einem öffentlichen Ort bei einem Treffen von Kronen-Leugnern. Nach einem anonymen Hinweis und Auswertung von Social-Media-Beiträgen ging die Polizei davon aus, dass sich der Mann einige Tage zuvor auf einer Party mit dem Coronavirus angesteckt haben könnte. Deshalb wurde er von der Stelle geworfen.
Die Warnung sei richtig und verhältnismäßig gewesen, so das Verwaltungsgericht, weil für die übrigen Menschen auf dem Platz Ansteckungsgefahr bestehe. Wird ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten, ist laut Gericht auch im Freien ohne Verwendung von Masken von einem Übertragungsrisiko auszugehen. Zudem wäre die Maskenpflicht für den Kläger kein milderes Mittel gewesen, weil dadurch das Übertragungsrisiko nicht auf null reduziert worden wäre.
11:53 Uhr
Deutlich weniger Inlandsflüge als vor der Pandemie
Die Corona-Krise scheint im deutschen Luftverkehr nachhaltige Spuren hinterlassen zu haben. Im ersten Halbjahr 2022 wurden in Deutschland nach Angaben des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft noch deutlich weniger Flüge durchgeführt als vor der Pandemie. Vor allem außerhalb der Drehkreuze Frankfurt und München kürzten Unternehmen ihre Angebote, sodass im Juni nur noch 29 Prozent des Vorkrisenniveaus erreicht wurden. Fast eine dritte Route (31 %) wurde ganz eingestellt. Die Zahl der Passagiere an deutschen Flughäfen erreichte 59 Prozent. Vor allem im ersten Quartal (Januar bis März) hatten die Omikron-Variante und damit verbundene Reisewarnungen und -beschränkungen die Reiselust der Passagiere deutlich reduziert. Mit der Entfernung der meisten Warnungen vor…