Deutschlands Steuerhinterziehungsskandal
Cum-Ex-Jäger ermittelt nicht gegen Olaf Scholz
Stand: 12:23 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD)
Quelle: AFP/DANIEL BOCKWOLDT
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„Anfangsverdachtlosigkeit“: Im Cum-Ex-Skandal wird es keine Ermittlungen wegen mutmaßlicher Kollaboration bei der Steuerhinterziehung gegen Olaf Scholz (SPD) geben. Doch auch wenn er rechtlich nichts zu befürchten hat, kann der Kanzler nicht aufatmen.
Auf Bundeskanzler Olaf Scholz und Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher dürfte diese Nachricht eine befreiende Wirkung haben: Die Staatsanwaltschaft Köln, die für Com-Ex-Verfahren auf Bundesebene zuständig ist, hat entschieden, nicht gegen die beiden SPD-Politiker zu ermitteln.
Auch Generalstaatsanwältin Anne Brorhilker, Deutschlands hartnäckigste ehemalige Ermittlerin, sehe keinen Anfangsverdacht, dass eine Straftat begangen worden sei, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer, der bei der Behörde aus Köln für die Pressearbeit zuständig ist, auf WELT-Anfrage. .
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Laut Bremer teilen „sowohl der Leiter der Behörde als auch der Oberstaatsanwalt Brorhilker“ die Meinung des Staatsanwalts, der von Hamburgs Star-Anwalt Gerhart Strate mit der Bearbeitung einer Strafanzeige betraut wurde. In zwei WELT vorliegenden Schreiben vom 14.12.2022 wurde Strate mitgeteilt, dass seine Behörde „mangels eines Anfangsverdachts“ von der Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen den ehemaligen Hamburger Bürgermeister Scholz und seinen damaligen Finanzsenator Tschentscher absehe.
Die Generalstaatsanwältin von Köln, Anne Brorhilker
Die: pa/dpa/Oliver Berg
Ausgewertet wurden insbesondere die „zahlreichen Briefkästen, die von den Mitarbeitern des Finanzamtes und der Finanzverwaltung sowie von Dr. Tschentscher und Mr. Scholz brachte keine Unterlagen ans Licht, die Rückschlüsse auf den Inhalt des Gesprächs zulassen würden.
Bei den von den Ermittlern genannten “anderen Verfahren” handelt es sich um Ermittlungen der Behörde, die sich unter anderem gegen den ehemaligen Hamburger SPD-Bundestagsabgeordneten Johannes Kahrs richten. Die Staatsanwaltschaft Köln hat in seinem Fall den Anfangsverdacht der Beihilfe der Bank of Warburg zur Steuerhinterziehung bestätigt.
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Bei einer Durchsuchung eines Safes der Sozialdemokraten wurden in diesem Sommer 200.000 Euro in bar gefunden. Auch die Privatwohnung von Kahrs wurde damals durchsucht. Die Auswertung dieser Razzien dauert laut Behördensprecher Bremer noch an.
Die Untersuchungskommission arbeitet weiter an der Angelegenheit
Rechtsanwalt Strate bleibt trotz der Entscheidung der Kölner Ermittler im Fall Scholz und Tschentscher skeptisch. Er geht davon aus, dass tatsächlich keine Dokumente gefunden wurden, die darauf hindeuten, dass die beiden Politiker zugunsten der Warburg Bank konspiriert hätten. „Nicht erwähnt“ wird in den beiden an ihn gerichteten Schreiben allerdings „dass nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Köln – laut Berichten vom August dieses Jahres – die E-Mails gezielt bei den Finanzbehörden gelöscht worden seien Das musste sich Köln offenbar gefallen lassen.“
Eine zweite Anzeige gegen Strates gegen Scholz wegen uneidlicher Falschaussagen vor dem Cum-Ex-Untersuchungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft wurde von Kölner Ermittlern an die Staatsanwaltschaft Hamburg weitergeleitet.
Scholz und Tschentscher selbst wollten die Entscheidung der Kölner Cum-Ex-Ermittler nicht kommentieren. Möglicherweise auch, weil sie sich politisch noch nicht abgekoppelt haben.
Einerseits befasst sich die Untersuchungskommission weiterhin mit dem Thema. Sie hat gerade ihre Ermittlungen wegen möglicher Betrugsmaschen bei der ehemaligen Landesbank von Hamburg und Schleswig-Holstein, der HSH-Nordbank, ausgeweitet.
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Andererseits bleibt das schlechte Image, das die Cum-Ex-Affäre auf die Arbeit von Scholz und Tschentscher wirft, angesichts der damaligen Umstände der Steuerentscheidung zugunsten der Warburg Bank auch ohne gerichtliche Ermittlungen bestehen. Damit ist klar, dass Warburg-Chef Christian Olearius im Herbst 2016 persönlich versucht hat, sowohl mit dem damaligen Bürgermeister Scholz als auch mit seinem Finanzsenator Tschentscher auf die Entscheidung der Hamburger Finanzverwaltung Einfluss zu nehmen.
Olearius selbst beschrieb diese Beeinflussungsversuche in seinen Tagebüchern, die später von der Staatsanwaltschaft Köln beschlagnahmt wurden. Kurz nach den Bemühungen von Olearius, das ist auch ein Fakt, hat die Finanzverwaltung in Hamburg entschieden, 47 Millionen Euro an Cum-Ex-Transaktionssteuerrückerstattungen nicht einzufordern. Ein in Ablauf und Ergebnis bemerkenswerter Fall, ideal, um das Vertrauen der Bürger in Politik und Verwaltung zu erschüttern. Erschwerend kommt hinzu, dass der Bundeskanzler im Laufe des Verfahrens auch vermehrt auf Erinnerungslücken hinweist, um mögliche Widersprüche zu vermeiden.
Zeugenaussage an Komitee U
Juristisch gesehen haben Scholz und Tschentscher mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Köln in der Cum-Ex-Sache pünktlich zu Weihnachten jedoch ein weißes Blatt Papier.
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