Der Arzt in Zürich darf wegen der Schändung keine eigene Praxis eröffnen

wegen Schändung verurteilt

Der Arzt aus Zürich hat der Patientin während der Magenspiegelung die Brüste massiert

Ein Arzt in Winterthur wurde wegen Schändung verurteilt, weil er einer unter Drogen stehenden Patientin während einer Magenspiegelung die Brüste massiert hatte. Daher dürfen Sie keine eigene Abfrage öffnen.

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Ein Arzt in Zürich darf wegen Schändung keine eigene Praxis eröffnen. (Symbolfoto)

Ein Arzt aus dem Kanton Zürich wurde vor dem Verwaltungsgericht abgewiesen. Eine eigene Praxis darf er noch nicht eröffnen, muss aber bei der Arbeit beaufsichtigt werden. Der Grund dafür ist, dass er während einer Magenspiegelung die Brüste einer narkotisierten Patientin massiert hatte.

Das Verwaltungsgericht kam zu dem Schluss, dass es aus Gründen der Patientensicherheit erforderlich sei, ihn bis auf weiteres zu überwachen. Der Arzt in Winterthur kann weiter praktizieren, muss aber angestellt werden. Er muss seinen Arbeitgeber über seine Verurteilung informieren und darf nicht mit unter Drogen stehenden Patienten allein gelassen werden.

Wie das Verwaltungsgericht in seinem kürzlich veröffentlichten Urteil schreibt, soll dies „die Arbeitssuche erschweren“. Unter den gegenwärtigen Umständen muss jedoch dem öffentlichen Interesse mehr Gewicht beigemessen werden als ihrem privaten Interesse.

Das Bezirksgericht Winterthur sprach ihn frei

Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs ist noch nicht rechtskräftig. Der Arzt kann es immer noch vor Bundesgericht bringen. Der Arzt hatte gegen einen Bescheid des Gesundheitsamtes Beschwerde eingelegt, weil er wieder selbst eine Praxis führen wollte, das Gesundheitsamt ihm dies jedoch untersagt habe.

2016 nahm er nach einer Magenspiegelung die Brüste einer noch schlafenden Patientin und massierte und knetete sie. Die Krankenschwester sprach mit ihm und begann den Fall. Das Bezirksgericht Winterthur sprach ihn frei, das Obergericht Zürich verhängte wegen Schändung eine Bewährungsstrafe von 14 Monaten.

Der Bundesgerichtshof bestätigte dieses Urteil. Der Arzt bestreitet die Vorwürfe und zog sogar vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, wo der Fall noch nicht entschieden ist. (SDA/Tag)

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