Stand: 23.11.2022 20:59
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich auf einen Kompromiss für Bürgereinkommen geeinigt. Damit kann in dieser Woche in Bundestag und Landtag über die Nachfolge von Hartz IV entschieden werden.
Vertreter von Bundestag und Bundesrat haben den Weg für die Einführung des Bürgereinkommens geebnet. Die Mitglieder der Vermittlungskommission der beiden Kammern haben dem gestern zwischen der Ampelkoalition und der Union gefundenen Kompromiss zugestimmt.
Das Bürgergeld wird zum 1. Januar 2023 eingeführt und ersetzt die Hartz-IV-Leistungen. Damit erhöht sich der Regelsatz für einen Erwachsenen um rund 50 Euro pro Monat. CDU und CSU ist es gelungen, Arbeitslose sanktionieren zu lassen, die ihre Mitwirkungspflichten verletzen.
Stimmen an diesem Freitag
Das Vermittlungsverfahren war notwendig geworden, weil die Union das bereits mit einer Ampelmehrheit im Bundestag gebilligte Gesetz im Bundesrat ins Stocken geraten ließ. Beide Kammern müssen nun erneut über das geänderte Gesetz abstimmen. Diese ist für Freitag geplant. Die Reform kann dann planmäßig zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Jobcenter sollen künftig vor allem Arbeitslosen bessere Chancen garantieren, die Weiterbildung oder die Wiedererlangung beruflicher Qualifikationen fördern. Die anfängliche Wartezeit, in der bis zu 40.000 Euro gespart werden, beträgt ein Jahr. Die Verdienstmöglichkeiten werden verbessert. Auszubildende und Studenten aus Familien, die das Bürgergeld beziehen, können deutlich mehr als bisher von ihrem verdienten Geld im Hartz-IV-System behalten.