Vorschlag Ampelfraktionen – Bundestagswahl in 431 Wahlkreisen in Berlin wiederholen
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Audio: Radioeins | 19.10.2022 | Bild: dpa/Hauke-Christian Dittrich
Dass der Wahlprüfungsausschuss eine Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin empfehlen wird, gilt seit langem als sicher. Nun einigten sich die Ampelvertreter darauf, in wie vielen Wahlkreisen dies geschehen soll.
Die Bundestagswahl vom September vergangenen Jahres muss nach dem Willen der Ampelfraktionen wegen zahlreicher Pannen in Berlin in 431 Wahlkreisen wiederholt werden.
Eine entsprechende Empfehlung soll der Bundestagswahlprüfungsausschuss an diesem Donnerstag an den Bundestag richten, hieß es in einer Erklärung der Ersten Fraktionsvorstände Katja Mast (SPD), Irene Mihalic (Grüne) und Johannes Vogel (FDP) vom Mittwoch. Da die Ampelkoalition eine Mehrheit in der Kommission hat, ist davon auszugehen, dass der Vorschlag von der Kommission angenommen wird. Die Empfehlung könnte am 10. oder 11. November im Bundestag beraten werden.
Es sollen die Erst- und Zweitstimmen abgegeben werden
Wenn die Wahl wiederholt wird, muss dies mit denselben Stimmzetteln wie bei der ursprünglichen Wahl erfolgen, heißt es in der Mitteilung. Damit könnten die Bürgerinnen und Bürger wieder eine Erst- und Zweitstimme abgeben. „Wir wollen die Bundestagswahlen wiederholen, bei denen Bürger wegen festgestellter Wahlfehler nicht wählen konnten“, sagten die drei Abgeordneten der Ampelkoalition. „Vermutungen über weitere Wahlfehler in nicht vom Bundeswahlleiter angegriffenen Wahlkreisen rechtfertigen aus unserer Sicht keine Wiederholung der Wahl.“
Das Schutzbegehren einer gewählten Volksvertretung ist gegen die Wirkungen eines konkret festgestellten Wahlfehlers abzuwägen, heißt es in der Begründung. „Es geht auch um die Rechtssicherheit des Wahlergebnisses vom 26. September 2021. Rund 70 Prozent der Wählerinnen und Wähler haben gewählt. Auch ihr gültiges Votum muss respektiert werden.“
Vermutungen über sonstige Wahlfehler in vom Bundeswahlleiter nicht angegriffenen Wahlkreisen rechtfertigen aus unserer Sicht keine Neuwahl.
Erklärung der Ampelfraktionen
Verschiedene Vorschläge
Fraktionen korrigierten ihre kürzlich gemachten Ankündigungen. Nachdem sie zunächst von einer Wiederholung in 440 Wahlkreisen gesprochen hatten, schlugen sie Anfang Oktober nur noch eine Neuwahl von rund 300 Wahlkreisen vor, und zwar nur mit dem zweiten Wahlgang.
Von den Forderungen des Bundeswahlleiters, die Wahlen in sechs der zwölf Berliner Wahlkreise komplett zu wiederholen, ist aber auch die jetzige Initiative weit entfernt. Die zwölf Wahlkreise sind in insgesamt 2.256 Wahlkreise eingeteilt.
Die CDU wirft der Ampel „Willkür“ vor.
Der Vorsitzende der Gewerkschaft bei der Wahlprüfungskommission, Patrick Schnieder, warf der Ampel vor, es gehe „überwiegend um parteipolitische Erwägungen“. Erst stimmte der Ausschuss einer Wiederholung in etwa 440 Wahlkreisen zu, dann reduzierte die Ampel sie auf etwa 300, um dann fast wieder auf die alte Zahl zurückzufallen. „Hier wird solange an den juristischen Schrauben gedreht, bis das politisch gewünschte Ergebnis herauskommt. Das grenzt an Willkür“, sagte Schnieder der „Welt“.
Die Auswirkungen der Wahlwiederholung sind noch unklar
Welche genauen Auswirkungen eine Neuwahl haben wird, ist unklar. „Es gibt ganz unterschiedliche Szenarien“, sagte die Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses, Daniela Ludwig (CSU), am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur (DPA). Es könnte passieren, dass danach beispielsweise weniger Abgeordnete aus Berlin im Bundestag sitzen. Es kann auch sein, dass ein Abgeordneter aus einem anderen Bundesland wieder aus dem Parlament ausscheidet. “Aber das ist reine Spekulation.”
Entscheidung über die Berliner Wahlen Mitte November
Am 26. September 2021 wurden in Berlin das Abgeordnetenhaus und die zwölf Bezirksparlamente neu gewählt. Auch über die Enteignung großer Wohngruppen wurde ein Referendum abgehalten. Es gab massive Probleme wie falsche oder fehlende Stimmzettel, zu wenige Wahlurnen, die vorübergehende Schließung von Wahllokalen und teilweise stundenlange Wartezeiten. An einigen Orten gaben die Wähler ihre Stimmzettel lange nach 18 Uhr oder auf hastig kopierten Stimmzetteln ab, weil keine Vorräte verfügbar waren.
Am 16. November will das Berliner Landesverfassungsgericht seine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den Bezirkstagen bekannt geben.
Ausstrahlung: rbb24 Inforadio, 19.10.2022, 18:20 Uhr