Eine schöne Aussicht, mitten in einer ruhigen Nachbarschaft. In Breitenbach SO sind derzeit vier Einfamilienhausgrundstücke ausgeschrieben. Wer mitbieten möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Nach dem Kauf muss innerhalb von zwei Jahren gebaut werden, während dieser Zeit ist der Weiterverkauf an Dritte verboten, andernfalls muss das Grundstück der Gemeinde zum ursprünglichen Preis zurückgegeben werden. Gebote können nur für ein Grundstück abgegeben werden, auf dem anschließend nur ein Grundstück bebaut werden kann. I: Bieter müssen seit mindestens Ende März in der Gemeinde Breitenbach wohnen und noch nicht wieder zugezogen sein.
Bei der letzten Volkszählung von Ende Dezember 2021 hatte Breitenbach 4054 Einwohner. Auf die Schweizer Bevölkerung gerechnet sind dies nur 0,046 Prozent aller Einwohnerinnen. Die Gemeinde Breitenbach hat das Grundstück 2018 durch einen Erbschaftskauf erworben. Am 8. August will er die vier Grundstücke mit je zwischen 830 und 870 Quadratmetern versteigern, wie die «Solothurner Zeitung» berichtet.
Die Gemeindeversammlung hat entschieden
In Breitenbach ist nur noch sehr wenig Bauland vorhanden. So wurde bei der Gemeindeversammlung beschlossen, dass nur Leute aus Breitenbach kaufen dürfen. Laut Gemeinderat ist mit dem neuen Raumordnungsgesetz eine Flächenwidmung kaum noch möglich und die vorhandenen Baulandreserven stehen nicht zum Verkauf.
Breitenbach will die Auktion am 8. August mit einem Mindestgebot von 650 bis 750 Franken starten, was in etwa dem aktuellen Breitenbacher Durchschnittspreis entspreche, sagt der Stadtschreiber. Die Gemeinde würde durch das Geschäft nicht bereichert. (ihn)