Die Kantone fordern einheitliche Strafen bei Gasmangel

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Wirtschaftsminister Guy Parmelin und Energieministerin Simonetta Sommaruga stellten Ende August den vierstufigen Gasknappheitsplan vor.

Schlecht einparken, rechts überholen oder zu stark aufs Gas treten: Bald könnte ein weiteres Delikt in den Buskatalog aufgenommen werden: Überhitzung.

Vor drei Wochen hat der Bundesrat seinen Plan vorgestellt, wie bei einer drohenden Gasknappheit vorzugehen ist, um das Schlimmste zu vermeiden. Auch private Haushalte sind verantwortlich. Wenn Sparforderungen und der Umstieg auf Öl statt Gas – wenn möglich – nicht mehr ausreichen, werden Restriktionen und Verbote verhängt. Die Wohnung darf nur auf maximal 19 Grad beheizt werden, das Boilerwasser darf auf maximal 60 Grad aufgeheizt werden. Als ob das noch nicht genug wäre, gäbe es als letztes Mittel Gasquoten für Unternehmen.

Spielst du Saunapolizei?

Der Stufenplan von Wirtschaftsminister Guy Parmelin (62) kommt bei den Kantonen grundsätzlich gut an. Sie sehen jedoch in einigen Punkten Verbesserungsbedarf. So fordern die Kantone, dass Kontrollen und Strafen klarer geregelt werden. Spielst du wirklich Saunapolizei? Was wäre, wenn jemand feststellen würde, dass seine Wohnung trotz Heizbeschränkung noch warm ist?

In einem Schreiben an den Bundesrat halten die Kantone fest, dass es schweizweit klarer Kriterien bedarf, was kontrolliert werden soll und was nicht. Gleiches gilt für das Sanktionssystem. Andernfalls, warnen die Kantone, droht ein Flickenteppich: Die Massnahmen der Krone werden zurückgerufen.

Absender des Schreibens ist die Konferenz der kantonalen Energiedirektoren. Aber auch die Direktoren der Kantonspolizei, die Finanz- und Wirtschaftsdirektoren und andere Regierungsratskonferenzen unterstützen die Forderungen.

Kontrollen sind „rechtlich bedenklich“

Konkret fordern die Kantone, dass Gassünder mit Bussen belegt werden können. Dies würde die Ahndung von Bagatelldelikten wesentlich erleichtern. Andernfalls sollte bei Nichteinhaltung ein Strafverfahren eingeleitet werden. Die Basler Regierung warnt in ihrer Stellungnahme, dass dies unverhältnismässig und überfordernd für Polizei und Justiz sei.

Der Kanton Luzern weist zudem darauf hin, dass es «rechtlich fraglich» sei, ob «ohne konkrete Verdachtsmomente interne Kontrollen zulässig wären».

Die Kantone kritisieren in ihrem gemeinsamen Schreiben auch, dass nicht klar ist, wann sie verordnet wird. Unternehmen, Kantone und Gemeinden brauchen klare Indikatoren, wann die nächste Massnahmenstufe aktiviert wird, um sich vorzubereiten.

Bund soll Gas geben

Zudem wird der Bundesrat ermahnt, bei der Gasplanung Gas zu geben. Energieverantwortliche befürchten, dass die jüngste Einstellung der Gaslieferungen nach Russland bald zu einer Verschlechterung der Versorgungslage führen könnte. Jetzt braucht es schnellstmöglich einen Masterplan, auch für Lebensmittel.

Bisher hat es der Bundesrat aber nicht eilig. Das Volkswirtschaftsdepartement beabsichtigt, die Regierung über die Stellungnahmen der Kantone und Verbände erst Ende Oktober zu informieren. Erst wenn der Winter vor der Tür steht, soll das Gasknappheitsverfahren endgültig festgelegt werden.

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