Gewesslers Gesetzesvorschlag würde das Auto extremen Rasern entziehen und es versteigern. Der ÖAMTC Vorarlberg ist skeptisch, ob dies möglich ist. Raser könnten je nach Wert ihres Autos ungleich behandelt werden. Denn es macht einen Unterschied, ob ein Auto 2.000 Euro oder 70.000 Euro wert ist, sagt Jürgen Wagner vom ÖAMTC.
Weiterhin argumentiert der ÖAMTC, dass die Verwaltungsbehörden gesetzlich nicht befugt sind, jedes Auto zu beschlagnahmen. Denn wenn das Auto dem Raser nicht gehört, ist das Zugriff auf fremdes Eigentum und das ist verfassungswidrig.
Die Vorarlberger Polizei hält diese Maßnahme bei Wiederholungstätern im Einzelfall für sinnvoll. Wenn zum Beispiel der Führerschein nichts taugt und der Raser sich trotzdem ans Steuer setzt, sagt Polizeisprecher Horst Spitzhofer. Aber auch für ihn ist noch geregelt, wie es weitergeht, wenn das Auto nicht dem Sprinter gehört.
Änderung des zu prüfenden Gesetzes
Vor zwei Jahren hatte Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) angekündigt, Autos von Rasern beschlagnahmen zu wollen. Nun nimmt der Plan Gestalt an: Eine Novelle soll die „Abwertung des Fahrzeugs bei rücksichtsloser und gefährlicher Geschwindigkeitsüberschreitung“ herbeiführen, kündigte der Minister am Montag in Wien auf einer Pressekonferenz an.
Wenn Sie innerorts mehr als 60 km/h oder außerorts mehr als 70 km/h zu schnell fahren, wird Ihr Fahrzeug von der Polizei vor Ort vorübergehend beschlagnahmt. Danach muss die zuständige Verwaltungsbehörde des Landkreises innerhalb von zwei Wochen entscheiden, ob das Fahrzeug beschlagnahmt werden soll, d.h. das Auto beschlagnahmt bleiben oder dem Fahrer zurückgegeben werden soll.
Bei extremen Überschreitungen (dh 60 km/ha innerorts, 70 km/ha außerhalb) wird das Fahrzeug beschlagnahmt, insbesondere bei Wiederholungstätern, wodurch diese dauerhaft entfernt werden können. Im Extremfall kann auch bei Ersttätern das Auto beschlagnahmt werden, wenn es notwendig erscheint, den Täter an weiteren Geschwindigkeitsüberschreitungen zu hindern – etwa bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 80 oder 90 km/h (Rückfahrt in die Stadt oder ins Ausland ). ), so Gewessler. Dazu gehört zum Beispiel ein Flitzer, der mit 220 km/h auf der Autobahn unterwegs ist.
Anschließend wird das Auto versteigert, der Erlös geht zu 70 Prozent an den Verkehrssicherheitsfonds, der Rest an die Gemeinde. „Extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen gefährden das Leben anderer Verkehrsteilnehmer“, sagte der Verkehrsminister. Bei extremen Verstößen „hat im Straßenverkehr niemand die volle Kontrolle über sein Fahrzeug, dann wird aus dem Raser ein rücksichtsloser Verbrecher“, so der Minister; Mehr dazu bei „Extrem Rasern“ Das Auto wird weggenommen (ORF.at).