Politik
Der Generalanwalt des Gerichtshofs der EU (EuGH) fordert eine gründliche Prüfung des Heumarkt-Projekts. Er glaubt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung obligatorisch sein kann, wenn sich eine geplante Stadtentwicklung innerhalb einer UNESCO-Welterbestätte befindet.
24.11.2022 12.59
Online ab heute, 12:59 Uhr
Die WertInvest Hotelbetriebs GmbH von Michael Tojner will das Bauvorhaben umsetzen. Die WertInvest reichte beim Verwaltungsgericht Wien Klage ein und beantragte die Erteilung einer Baugenehmigung durch den Magistrat für das Projekt.
Zweifel an der österreichischen Regelung
Das österreichische Recht sieht keine Schwellenwerte oder Kriterien für den Ort oder die Art der städtebaulichen Bebauung vor, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Außerdem wird keine Einzelfallprüfung der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen. Das Verwaltungsgericht Wien hatte Zweifel an der Vereinbarkeit dieser Regelung mit EU-Recht und legte den Fall daher dem EuGH vor.
Der Generalanwalt hat nun vorgeschlagen, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung obligatorisch sein kann, wenn sich eine geplante Stadtentwicklung in einer UNESCO-Welterbestätte befindet. Die Tatsache, dass das Projekt einen bestimmten in den nationalen Rechtsvorschriften festgelegten Schwellenwert nicht erreicht, kann nicht bedeuten, dass die Notwendigkeit einer solchen Bewertung nicht überprüft werden sollte.
EU-Richter folgen meist dem Generalanwalt
Die Behörden sollten alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um Projekte im Einzelfall daraufhin zu prüfen, ob sie möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben, und sie dann einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen. Die Notwendigkeit, Stätten von historischer, kultureller oder archäologischer Bedeutung zu schützen, ist besonders relevant im Zusammenhang mit einem Stadtentwicklungsprojekt, das für eine UNESCO-Welterbestätte geplant ist. Das Urteil des Gerichtshofs der EU steht noch aus. EU-Richter folgen dem Generalanwalt in der Regel in vier von fünf Fällen.