Invaliditätsquoten auf “Marktstandard”-Steuerung.

19. September 2022: Das Analysehaus Infinma hat die Tarife von 30 Geschäftseinheiten im österreichischen Markt untersucht. Laut Infinma erfüllen oder übertreffen derzeit 16 Tarife von sieben Versicherern den “Marktstandard” in den 18 untersuchten Kriterien. Der „Marktstandard“ ist die spezifische Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von der Mehrzahl der angebotenen Produkte verwendet wird.

Bild: Agentur Olloweb

Das Institut für Finanzmarktanalyse (Infinma) hat den österreichischen Berufsunfähigkeitsversicherungsmarkt auch im dritten Quartal unter die Lupe genommen.

Untersucht wurden 30 Tarife von 17 Unternehmen. Die Analyse basiert auf 18 Kriterien. Das Analytikunternehmen hat geprüft, inwieweit die Tarife an diesen Stellen dem „BU-Marktstandard“ für Österreich entsprechen.

Kriterien: Prognose, Nacherfüllung, Abstrakter Hinweis, Sanierungsverzicht für Akademiker, Sanierungsverzicht für Kleinunternehmen, Sanierungskostenbegrenzung, Stellenwechselprüfung, Leistungsbeginn, Fristenmeldung, Möglichkeit zur Erhöhung ohne Grund, Stundung von Beiträgen, Danksagungsbeschränkung, Meldepflicht BU-Reduktion, Meldepflicht Wiedereingliederung, Überprüfung, Dynamik garantierter Leistungen, Infektionsklausel, Invalidenrente .

Der „Marktstandard“ im Sinne eines Prüfkriteriums ist jene spezifische Regelung der Versicherungsbedingungen, die von der Mehrzahl der angebotenen Produkte verwendet wird.

Zertifizierte Preise

Die Infinma stellt jenen Tarifen ein Zertifikat aus, die „in allen Kriterien den Marktstandard mindestens erfüllen oder aus Kundensicht sogar übertreffen“.

In der aktuellen Analyse, Stand August 2022, haben 15 Tarife von sechs Unternehmen dieses Zertifikat erhalten.

Ein anderer Versicherer ist in der zertifizierten Tariftabelle unten aufgeführt. Hintergrund: Generali hat zwischenzeitlich an seinem Tarif gearbeitet und erhält nun wieder ein Zertifikat seines SBU-Tarifs.

Infinma: BU Österreich Marktstandards – zertifizierte Tarife

Versicherer

Preise

Stehen

Allianz

SBU

ICE KL 101

09/2021

09/2021

kontinental

PremiumBU

Startseite PremiumBU

PremiumBU Start Student

PBUZB und PBUZR

01/2022

01/2022

01/2022

01/2022

Dialog

SBU-Profi

SBU-Lösung

EIS

10/2021

10/2021

10/2021

Allgemeines

SBU

09/2022

Leben des HDI

SBU Ego Top BV22

EIS

01/2022

01/2022

Nürnberg

SGE-Plan B

EIS

01/2022

01/2022

Zürich

Behindertenschutzbrief

EIS

01/2022

01/2022

Veränderungen auf dem Markt

„Während es in den letzten Jahren relativ ruhig um sich verbessernde Rahmenbedingungen war, scheint der Wettbewerb nun wieder anzuziehen“, kommentiert Infinma die Marktsituation.

„Unsere Analysten haben in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass die Pflicht zur Meldung eines verbesserten Gesundheitszustands weder für den Kunden zumutbar noch für den Versicherer notwendig ist“, sagt Infinma-CEO Jörg Schulz.

Jeder Underwriter kann den Fortbestand einer BU nachweisen, ohne dass der Kunde selbst tätig werden muss. „In diesem Zusammenhang freuen wir uns sehr, dass der Verzicht auf die Meldung einer Verbesserung des Gesundheitszustandes in Österreich zum Marktstandard geworden ist.“

Von „mehr Dynamik“ spricht die Infinma vor allem bei der Neuordnung der Arbeitswelt für Selbständige. „Beide Regelungen für Akademiker und Kleinunternehmen könnten mit dem nächsten Update die Marktstandards verbessern.“

14 nicht zertifizierte Raten

Für weitere 14 geprüfte Tarife von elf Anbietern lag kein Zertifikat vor. Sie sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.

Infinma: BU Österreich Marktstandards – unzertifizierte Tarife

Versicherer

Preise

Stehen

Ergo

DIES

06/2022

Allgemeines

EIS

09/2022

Helvetia

EIS

01.2017

Oberösterreich

SBU VBBU2022 Basisschutz

SBU VBBU2022 Premium-Schutz

01/2022

01/2022

Raiffeisen Vers.

SBU

12/2021

Standardleben

EIS

11.2021

Tiroler

BUZ4

10.2019

Einzigartig

SBU

EIS

12/2021

12/2021

VLV

SBU

04/2022

Wiener Städtische

SBU

EIS

10.2019

10.2019

WWK

BSA 22 Biorisk BU

01/2022

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Weitere Informationen zur Analyse 08/2022 finden Sie auf der Infinma-Website.

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