Quarantäne aus: Auch Oberösterreich will keine infizierten Krankenhausmitarbeiter

In den Krankenhäusern der Oberösterreichischen Gesundheitsholding und dem Ordensklinikum dürfen derzeit keine infizierten Mitarbeiter arbeiten.

Der Krisenstab des Landes bestätigte der APA einen entsprechenden Bericht der „Oö. Nachrichten“. Allerdings gibt es Ausnahmen, wenn die kollegiale Leitung einer Klinik eine Versorgungskrise sieht.


Positiv getestete Kolleginnen und Kollegen dürfen ihren Arbeitsplatz grundsätzlich nicht betreten, laut oberösterreichischer Verordnung. Für Menschen mit Symptomen gilt die Krankschreibungsregelung. Beschäftigte ohne Symptome, bei denen dies möglich ist, sollen ins Homeoffice wechseln, der Rest wird freigestellt. Es gilt als Sonderurlaub.


Nur wenn es einen Engpass gibt


Bei massivem Personalmangel und Gefährdung des Betriebs kritischer Versorgungsbereiche können auch positiv getestete Mitarbeiter gerufen werden. Dafür gibt es noch Sonderregelungen wie das Tragen von FFP2-Masken, getrennte Pausen und Mahlzeiten etc.

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