Sozialgericht BS: “Reverent” – Versicherung geht von Suizid Tod mit Desinfektionsmittel aus

Veröffentlicht am 17. Oktober 2022, 04:47 Uhr

Sozialgericht BS: “Reverent” – Versicherung geht von Suizid Tod mit Desinfektionsmittel aus

Am 1. April 2020 starb eine Frau in einem Krankenhaus in Kambodscha an einer Methanolvergiftung. Seine Unfallversicherung wollte keine Leistungen zahlen, weil die Frau vergiftet worden sein soll. Ein Gericht in Basel sah das anders.

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Die MS Westerdam legte im Februar 2020 in Kambodscha an, nachdem sie wegen Corona-Verdachts von mehreren Häfen abgewiesen worden war.

Wikimedia/MasterGarfield

Das Sozialversicherungsgericht in Basel hat eine Versicherungsgesellschaft angewiesen, ihre Leistungen anzubieten. Den Tod einer Frau, die auf dem Boot gewesen sein könnte, wertete er als Unfall.

Kantonesisch BS/Jurat Weiss

Die Versicherung war davon ausgegangen, dass die Frau vorsätzlich Desinfektionsmittel mit giftigem Methanol getrunken hatte. Doch hier ist es gescheitert: Laut Gericht soll kein Methanol enthalten sein, was die Absicht höchst fragwürdig macht.

20 min/Matthias Spicher (Symbolbild)

  • Eine Versicherung wollte ihre Unfallleistungen nicht anbieten, weil sie den Tod einer Frau als Suizid einstufte.

  • Er ging davon aus, dass die Frau absichtlich giftiges Methanol in Form eines Desinfektionsmittels konsumierte.

  • Ein Gericht urteilte gegen die Versicherung: Desinfektionsmittel sollten kein Methanol enthalten.

Endete die Covid-Odyssee der MS Westerdam für eines ihrer Besatzungsmitglieder tödlich? Die Kreuzfahrt wurde im Frühjahr 2020 wegen Verdachts auf Corona-Infektionen an Bord von mehreren Häfen abgewiesen. Erst nach einer mehrtägigen Odyssee konnte er in Sihanoukville in Kambodscha landen. Ein kürzlich veröffentlichtes Urteil des Sozialversicherungsgerichts in Basel weist darauf hin, dass ein weibliches Besatzungsmitglied nicht zurückgekehrt ist.

Die Person in den Fünfzigern soll nicht am Coronavirus gestorben sein, sondern Selbstmord begangen haben, indem sie sich mit Desinfektionsmittel vergiftet hat. Das ist zumindest die Version der Unfallversicherung, die keine Leistungen erbringen wollte. Nahezu jede Passage des anonymen Urteils, die einen Hinweis darauf geben könnte, wo sich die Tragödie abspielte, wurde entfernt, fast vollständig. Eine Passage besagt, dass das Desinfektionsmittel in dem Hotel, in dem die Frau wohnte, von der kambodschanischen Regierung bereitgestellt wurde.

nach ein paar Tagen tot

Die Westerdam hat im fraglichen Zeitraum auch Kambodscha angelaufen. Passagiere und Besatzung übernachteten in Hotels rund um die Hauptstadt Phnom Penh, wie die “New York Times” schreibt (Paywall). Ob der Hotelmanager einer der mehr als 2200 Personen war, ist unklar. Aus dem Urteil geht hervor, dass er am 19. März 2020 in einem Telefonat mit seinem Arbeitgeber über Unwohlsein geklagt hat. Sie wurde am 31. März ins Krankenhaus eingeliefert und starb am 1. April.

Warum der Fall in Basel verhandelt wurde, ist derzeit unklar. Die betreffende Unfallversicherungsgesellschaft kann in Basel ansässig sein. Das Gericht kam jedenfalls zu dem Schluss, dass von einem Unfalltod auszugehen sei und die Versicherungsgesellschaft ihre gesetzlichen Leistungen zu erbringen habe. Desinfektionsmittel dürfen kein Methanol enthalten. Es ist bereits bei Hautkontakt gesundheitsschädlich und daher für diesen Zweck nicht geeignet. Üblicherweise werden andere Alkoholarten wie Ethanol (Trinkalkohol) oder 2-Propanol verwendet. Die Frau starb jedoch nicht daran.

Methanol wird schnell giftig

Dementsprechend hält das Gericht es für unwahrscheinlich, dass die Frau vor ihrem Tod über einen längeren Zeitraum wissentlich und freiwillig Methanol konsumiert hat. Diese Behauptung der Versicherungsgesellschaft war laut dem veröffentlichten Urteil „unheilig“. Vor allem aber verkennt er weitaus wahrscheinlichere Erklärungen, die der Frau keinen Suizid unterstellen, für den es ohnehin keine Anhaltspunkte gab.

Denn in Kambodscha gibt es immer wieder Todesfälle durch gepanschten Alkohol, wie die BBC berichtet. Daher ist es viel wahrscheinlicher, dass die Frau unwissentlich etwas mit dem giftigen Methanol verunreinigtes aufgenommen hat. Und das reicht nicht, wie das Gericht schreibt. Schon das Spülen des Mundes mit Methanol nach dem Zähneputzen reicht aus, um eine Vergiftung auszulösen.

Haben Sie oder jemand, den Sie kennen, Suizidgedanken? Oder haben Sie jemanden durch Selbstmord verloren?

Pro Juventute, Kinder- und Jugendberatung, Tel. 147

Angebotene Hand, Anliegen Hotline, Tel. 143

Pro Ment Sana, Tel. 0848 800 858

Seelsorge.net, ein Angebot der reformierten und der katholischen Kirche

Muslimseelsorge, Tel. 043 205 21 29

Jüdische Fürsorge, info@vsjf.ch

Kinderseele Schweiz, Beratung für psychisch belastete Eltern und ihre Familien

Relatives.ch, Beratungs- und Anlaufstellen

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