Aktualisiert am 21. Dezember 2022, 18:02 Uhr
Steuerreform: Das soll sich künftig für Steuererklärungen ändern
Der Bundesrat hat eine neue Berufskostenverordnung erlassen. Diese Neuregelung soll keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund haben.
1/3
Arbeitnehmer sollen nun die Möglichkeit erhalten, Berufskosten pauschal von der Steuer abzusetzen.
20 Minuten
Der Gesamtbetrag umfasst Reisekosten, Lebenshaltungskosten und sonstige Berufskosten und ist unabhängig von Arbeitsort und Einkommen.
20 Minuten
Die Neuregelung soll keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund haben.
imago images/Andreas Haas
Das ist es, worum es geht
-
Der Bundesrat hat die Änderungen der Erklärung in die Vernehmlassung geschickt.
-
Vor allem für Nicht-Selbstständige wird sich etwas ändern.
-
Die Neuregelung soll keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund haben.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Dezember beschlossen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig auch wählen können, ob sie ihre Berufsauslagen in der Steuererklärung pauschal oder als effektiven Abzug abziehen.
In einer Pressemitteilung schreibt die Bundesregierung: „Beschäftigten muss nun die Möglichkeit gegeben werden, Berufskosten in Form einer Pauschale steuerlich geltend zu machen Arbeitsort und Einkommen. Diese Vereinfachung unterscheidet nicht zwischen dem Arbeitsort zu Hause (Homeoffice) und dem des Unternehmens.“ Deshalb soll die Neuregelung auch für kantonale Steuern gelten und die Festsetzung des Pauschalsatzes den Kantonen überlassen bleiben.
Die tatsächlichen Kosten sind weiterhin abzugsfähig
Auch die Bundesregierung schreibt: „Statt der Pauschale können auch tatsächliche Kosten abgesetzt werden. Mobile Arbeitskosten können nun auch abgesetzt werden, wenn der Arbeitgeber eine Stelle anbietet.“ Als Teil dieser effektiven Kosten bleiben Reisekosten und Mehrkosten für auswärtige Verpflegung und eine Woche Aufenthalt abzugsfähig. Für die direkte Bundessteuer für Reisekosten gilt wie bisher ein Maximum (3200 Franken ab Steuerperiode 2023).
Die Neuregelung soll keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund haben. Das Eidgenössische Finanzdepartement bestimmt die Höhe der Pauschale. Die Zahlen für drei Kantone weisen einen Pauschalbetrag von rund 6000 Franken aus, um diesen aufkommensneutralen Effekt mit der direkten Bundessteuer zu erzielen. Der Vorschlag wurde zur Konsultation geschickt, die bis zum 4. April 2023 dauern wird.
Anmerkung der Redaktion: In der ersten Version wurde fälschlicherweise angegeben, dass diese Änderungen bereits für die Steuererklärung 2023 wirksam werden. Der Bundesrat hat die Massnahmen vorgeschlagen, und Spitzenverbände, Parteien und Kantone können nun bis zum 4. April Stellung nehmen und Einwände erheben.