Technischer Fortschritt? BAG bekämpft Affenpocken per Fax

Aus Corona hat man nichts gelernt

BAG bekämpft Affenpocken auch per Fax

Ab Mittwoch sollen Affenpocken-Infektionen dem BAG gemeldet werden. Wie das funktionieren soll, lässt viele den Kopf schütteln. Denn das Faxgerät soll im BAG heiß laufen.

Die Corona-Pandemie hat deutlich gemacht, dass die Bundesregierung in Sachen Digitalisierung alles andere als ein Vorreiter ist. Dass die Fallzahlen immer noch per Fax an das Bundesamt für Gesundheit (BAG) übermittelt werden, bereitet Kopfzerbrechen.

Das Berner Museum für Kommunikation wollte das Fax sogar als Ausstellung gewinnen. Er informierte deshalb das BAG über das Gerät. Aber das ist noch nicht fertig: Auf das Gerät könne 2022 nicht verzichtet werden, teilte das Amt mit.

So weit, so peinlich. Das Schlimmste aber ist, dass das BAG nichts gelernt hat. Im Gegenteil, es folgt folgender digitaler Fehltritt: Der Twitter-Account „Bundessanitätspolizei“ präsentiert das Formular, mit dem die Pockeninfektionen des Affen dem BAG gemeldet werden müssen.

Wie es auf dem Formular steht, muss trotzdem eine Kopie an die Nummer gefaxt werden. Dies provozierte zahlreiche hämische Kommentare auf Twitter. Ein Nutzer schreibt: „Brieftauben sollten nicht mehr gefaltet werden, bevor sie gefaxt werden.“

Also ist das jetzt so?

Aber ist es wirklich so, dass das BAG dem Faxgerät zu einer Renaissance verhelfen will? Auf Anfrage bestätigt das BAG die Echtheit des Formulars auf Twitter. Das ist laut BAG-Sprecher Daniel Dauwalder aber nur bis zu diesem Mittwoch aktuell. Ab Mittwoch gilt die Meldepflicht für Affenpocken. „Mit diesem Erlass wird die aktuelle Form durch eine konkretere und detailliertere ersetzt“, erklärt er. Noch am selben Tag geht es online.

Kann das neue BAG-Formular automatisiert verarbeitet werden? Keiner! „Eine automatische Verarbeitung von Formularen ist derzeit nicht geplant“, so das BAG. Eine stärkere Automatisierung der Informationswege wird jedoch entwickelt und umgesetzt, wenn es aus Kosten- und Nutzengründen sinnvoll ist.

Vom Arzt in die Ecke bei BAG

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Wie also kommt die Meldung einer Affenpockeninfektion aus der Arztpraxis ins BAG? Über Umwege! Ärztinnen und Ärzte müssen den Befund «unverzüglich» dem Kantonsarzt melden. Der Kantonsarzt füllt anschliessend das Formular aus und schickt es «per Upload, verschlüsselter E-Mail oder Fax» an die BASP, sagt Dauwalder. Durch die telefonische Meldung “können sehr schnell Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ergriffen werden”, begründet das BAG den Vorgang.

Ein Twitter-Nutzer bezweifelt derweil, dass das effizient ist: „Wirklich jetzt? Der Arzt ruft an, der Kantonsarzt füllt das Meldeformular im PDF aus und dann gibt es jemand in eine eidgenössische #Affenpockenalypse-Datenbank ein und ich war froh, dass #Affenpocken endlich meldepflichtig sind.“

Noch ist es nicht ganz klar

Das BAG sagt nicht, ob Sie die Formulare direkt am Computer ausfüllen können oder ob Sie diese erneut ausdrucken und scannen müssen. Auch auf Nachfrage heißt es nur: “Das Formular wird elektronisch übermittelt.”

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