Warum war Flüchtling Amin T. (34) nach 8 Jahren immer noch hier?

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Die Kantonspolizei Aargau sucht den entflohenen Häftling mit diesem Bild noch immer.

Immer noch auf der Flucht: Amin T.* (34), der am 4. Oktober beim Aussteigen aus dem Gefängnisfahrzeug vor dem Migrationsamt Aarau mit Crocs an den Füssen einem Securitas-Mitarbeiter entkommen konnte. Seitdem sucht die Polizei mit eindeutigem Bild nach dem Mann. Der Tunesier wurde in Abschiebungshaft genommen, nachdem er sich illegal in der Schweiz aufgehalten, Straftaten begangen und 2021 von einem Gericht in Olten SO zu 27 Monaten und acht Jahren Abschiebungshaft verurteilt worden war.

Die Untersuchung von BLICK zeigt nun, dass der Tunesier, dessen Asylgesuch 2014 abgelehnt wurde, offenbar jahrelang von den Behörden mit Samthandschuhen behandelt wurde. «Dieser Fall überrascht mich nicht», sagt Martina Bircher (38), Sozialdirektorin der Aarburg AG und SVP-Nationalrätin. „Es kann nicht sein, dass er acht Jahre später immer noch hier ist. Vor allem, wenn er mehrere Straftaten hat.”

Der Flug war bereits gebucht

Es begann damit, dass T. 2014 nicht nur den Flug nach Tunesien buchte, den er nicht sah. Nachdem er ab Juni 2015 mit der Begehung von Straftaten begonnen haben soll, kam er bei Festnahme durch die Polizei meist wieder frei. Er soll unter anderem mit Drogen gehandelt haben.

Laut Strafbefehl vom 2. Februar 2017 soll T. zwischen Juli 2015 und dem 18. Oktober 2016 mehrere Straftaten gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) begangen haben. Dafür wurde er zu einer bedingungslosen Freiheitsstrafe von 40 Tagen verurteilt.

In Olten soll er zwischen dem 2. April 2017 und dem 24. April 2019 elfmal wegen Verstoßes gegen die Quartiersverbote von der Polizei erwischt worden sein. Bircher: „Bis dahin sollten bei den Behörden die Alarmglocken schrillen!“

Amin T. begeht ein weiteres Verbrechen

T. soll zwischen dem 14. Februar 2018 und dem 24. April 2019 eine weitere Straftat begangen haben. Unter anderem soll er seiner Freundin das Gesicht gebrochen und einer Frau zweimal den Kiefer gebrochen haben. Er soll weitere Männer geschlagen haben, darunter Sylla F** (50).

Am 6. Mai 2019 wurde T. schließlich festgenommen. Aber auch im Gefängnis hörte er nicht auf. Er sprengte eine Zelle in Olten und Solothurn. Vor dem Oltener Gericht zeigte er sich weitgehend unschuldig und brachte das Urteil an den Obersten Gerichtshof, wo der Fall hängig ist.

Der Aargauer FDP-Nationalrat Matthias Jauslin sagt: «Gerade skrupellose Typen tragen dazu bei, dass die Fremdenfeindlichkeit in unserem Land steigt.» Das ist eine Schande für die ausländische Bevölkerung, die sich in unserem Land anständig benimmt. “Es ist unverständlich, dass diese Typen vor unserer Nase tanzen und unsere Behörden sie nicht aufhalten können.”

Opfer von Amin T. „Dieser Mann ist sehr gefährlich – er hat mich geschlagen“ (00:46)

“Mehrere 100’000 Franken locker”

Bircher sagt: «Die Kosten, die dieser Mann in der Schweiz bereits verursacht hat, lassen mich die Haare zu Berge stehen. Im Falle eines negativen Entscheids hat uns das Steuerzahler rund 1000 Franken im Monat gekostet, es sei denn, er lebte illegal irgendwo.» Hinzu kämen Kosten für die Polizei, die Staatsanwaltschaft, das Migrationsamt und die Gerichte. «Da kommen schnell mehrere 100’000 Franken zusammen», ist sich Bircher sicher.

Und was sagen die Behörden? «Die zuständige Staatsanwaltschaft kann bei Verstössen gegen das Ausländerrecht eine Strafverfügung erlassen und den Beschuldigten unter anderem zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilen», heisst es bei der Staatsanwaltschaft Solothurn. Das zuständige Migrationsamt ist zuständig für die Prüfung ausländerrechtlicher Maßnahmen, beispielsweise nach Vollstreckung einer unbedingten Freiheitsentziehung.

Bei T. ist es das Amt für Migration und Integration (Mika) in Aarau. Zum Hauptvorwurf der Nichthaft nimmt er nur allgemein Stellung: „Wenn Mika dafür verantwortlich ist, dass eine Person außer Landes gebracht wird, prüft er immer, ob eine Abschiebungshaft angezeigt ist.“ Liegen hierfür die Voraussetzungen nach dem Ausländer- und Integrationsgesetz nicht vor, kann sie nicht angeordnet werden.

Die Behörden wollen, dass die Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt werden

Bircher ist zuversichtlich: «Meiner Meinung nach haben das Aargauer Migrationsamt und wohl auch andere Behörden versagt!» Allerdings wollen weder das Migrationsamt noch die Staatsanwaltschaft Fehler gemacht haben. Beide sagen sich: “Das Verfahren wurde korrekt durchgeführt.”

Nationalrat Jauslin, der die neue AIG beratend begleitet hat, sagt: «Wir haben wirksame Instrumente geschaffen, damit die Behörden den Schutz der öffentlichen Ordnung sicherstellen können.» Eine strikte Durchsetzung der neuen Gesetze ist erforderlich. Dies muss „hart aber fair“ geschehen. Und: «Schweizer Interessen und Werte haben Vorrang.» Er hoffe, dass die kantonalen Behörden die rigorosen Möglichkeiten «ausschöpfen, anwenden und konsequent umsetzen». Es sei äußerst besorgniserregend, dass Menschen wie Amin T. „noch immer mit Samthandschuhen behandelt werden“.

SEM bezieht sich auf Ecken

Und was sagt der für das Asylverfahren von T. zuständige Staatssekretär für Migration (SEM) in Bern? «Für die Anordnung von Zwangsmassnahmen nach dem Ausländergesetz sind die Kantone zuständig.» Gemäss SEM können sie Administrativhaft anordnen, wenn einer der im entsprechenden Gesetzesartikel aufgeführten Haftgründe vorliegt.

Amin T. muss mindestens zwei Haftvoraussetzungen erfüllt haben. Weil er sich illegal in der Schweiz aufgehalten hat. I: Weil er einen ihm zugewiesenen Bereich verlassen hat. Bedeutet: Wenn das Migrationsamt Aargau gewollt hätte, hätte es die Administrativhaft von T. seit 2017 anordnen können.

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