Zahlreiche FFP-Verstöße UEFA zählt BVB, bestraft PSG und AC Mailand
09.02.2022 20:33
Das finanzielle Fairplay der UEFA besagt, dass Klubs nicht mehr Geld ausgeben dürfen, als sie in einem bestimmten Zeitraum einnehmen. Bei Nichtbeachtung werden Strafen verhängt. In der aktuellen Runde trifft er unter anderem auf PSG und einige Italiener. Aber auch drei Bundesligisten werden gezählt.
Die Europäische Fußball-Union (UEFA) hat acht große europäische Klubs, darunter den französischen Meister Paris St. Germain und den italienischen Meister AC Milan, wegen Verstößen gegen das Financial Fairplay (FFP) mit einer Geldstrafe belegt.
Die Erste Kammer der Klubfinanzkontrollbehörde (FKKK) stellte fest, dass die Stadtrivalen Mailand, Inter, Rekordmeister Juventus Turin und der italienische Conference-League-Serie-A-Klub AS Roma sowie die Ligue-1-Vertreter PSG, AS Monaco und Olympique de Marseille u Türkischer Führer. Der Verein Besiktas Istanbul erfüllte im Zeitraum 2018-2022 die sogenannte Bilanzanforderung nicht, sodass er mehr Geld ausgab als er einnahm.
2023 wird das FFP verschärft
Die acht Klubs wurden mit einer Geldstrafe von insgesamt 172 Millionen Euro belegt, die einbehalten oder direkt aus den Einnahmen aus der Teilnahme an UEFA-Klubwettbewerben bezahlt werden. Allerdings müssen nur 15 Prozent (insgesamt 26 Millionen Euro) sofort gezahlt werden. Die restlichen 85 Prozent (146 Millionen Euro) sind ausgesetzt. Bei Inter Mailand und Roma sind es vier Jahre, bei den anderen sechs Klubs drei Jahre. Paris Saint-Germain war die größte Strafe: 10 Millionen Euro werden sofort fällig, 65 Millionen Euro auf Bewährung.
19 Vereine, die an den UEFA-Klubwettbewerben 2021/22 teilgenommen haben, darunter die Bundesliga-Vertreter Borussia Dortmund, Union Berlin und der VfL Wolfsburg sowie die internationalen Giganten Manchester City, FC Chelsea und FC Barcelona, haben laut UEFA die Ausgleichspflicht. sie ist nur dank Anwendung der Corona-Erleichterungen in 2020 und 2021 oder aufgrund historisch positiver Finanzergebnisse “technisch” erfüllt.
Ab dem Geschäftsjahr 2023 entfällt die COVID-Erleichterung und die Berücksichtigung historischer Finanzergebnisse.