Formel-1-Liveticker: Red-Bull-Strafe im Hintergrund

17:20 Uhr

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17:15 Uhr

Auch bei Aston Martin…

… Im ABA-Resümee heißt es übrigens, das Team sei “kooperativ” gewesen und es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass es sich um vorsätzliche Täuschung gehandelt habe.

Aston Martin kann die Entscheidung auch nicht anfechten, sie ist auch bindend.

17:08 Uhr

Falsche Informationen zu Aston Martin

Spannend: Auch hier monierte die FIA ​​zwölf Punkte, an denen das Team falsche Angaben machte. Anders als bei Red Bull lag es aber noch unter der Kostengrenze. Hier die Textpunkte:

1. Kosten gemäß Artikel 3.1(h)(i) der Haushaltsordnung (in Bezug auf die Kosten im Zusammenhang mit dem neuen Hauptsitz des F1-Teams); 2. Unterschätzung der relevanten Kosten im Hinblick auf die Bestimmung in Artikel 4.1(b)(ii) (in Bezug auf die Steuergutschrift für F&E); 3. Kosten gemäß Artikel 3.1 Buchstabe h Ziffer i der Haushaltsordnung (in Bezug auf die Kosten des neuen F1-Simulators); 4. Kosten gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe o der Haushaltsordnung (unter Bezugnahme auf die zusätzlichen Gebühren des Windkanals); 5. Kosten gemäß Artikel 3.1(i) der Haushaltsordnung (in Bezug auf bestimmte Unterschriftsbonuskosten); 6. Unterschätzung der relevanten Kosten im Hinblick auf die in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer ii der Haushaltsordnung festgelegten Bestimmungen (in Bezug auf die Verwendung übertragbarer Komponenten); 7. Unterschätzung der relevanten Kosten im Hinblick auf die Bestimmung in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe f Ziffer i Buchstabe B der Haushaltsordnung (in Bezug auf gebrauchte Bestände); 8. Kosten gemäß Artikel 3.1(h)(i) und 3.1(i) der Haushaltsordnung (in Bezug auf die Kosten der Dienstleistung);9. Kosten gemäß Artikel 3.1(i) der Haushaltsordnung (in Bezug auf die Kosten für Verpflegungsdienste für das Personal am Hauptsitz der Fabrik); 10. Kosten gemäß Artikel 3.1(i) der Haushaltsordnung (in Bezug auf die Kosten für Schreibtische und Stühle); 11. Unterschätzung relevanter Kosten im Sinne der Bestimmungen von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe h der Haushaltsordnung (in Bezug auf nicht erfasste Kosten und Verluste in Bezug auf die Kosten der von Sponsoren erbrachten Dienstleistungen); 12. Kosten gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe j der Haushaltsordnung (in Bezug auf die Kosten für Dienstleistungen, die von Unterauftragnehmern erbracht werden)

17:05 Uhr

Gut gemacht an Aston Martin

Das Urteil ist gefallen: Aston Martin muss erwartungsgemäß nur eine Strafe zahlen. $450.000 sind innerhalb der nächsten 30 Tage fällig. Kontaktieren Sie uns für weitere Details!

16:52 Uhr

Was ist los mit Aston Martin?

Aktuell ist sie noch geöffnet. Da die FIA ​​nun aber die Strafe von Red Bull veröffentlicht hat, ist davon auszugehen, dass auch das andere Urteil heute kommen dürfte. Wir werden natürlich die Augen offen halten.

Zur Erinnerung: Aston Martin hat nur einen Verfahrensfehler. Daher dürfte die Strafe geringer ausfallen als bei Red Bull. Wie bei Williams wird es wohl nur eine Geldstrafe geben.

16:39 Uhr

Ist der Bußgeldbetrag korrekt?

Die Meinungen unserer Redaktion gehen hier etwas auseinander. Wir sind jedenfalls sehr gespannt, was die Betroffenen dazu sagen werden. Zur Erinnerung: Red Bull wird um 18.30 Uhr eine Pressekonferenz zu diesem Thema abhalten.

Und natürlich werden unsere Leute vor Ort auch versuchen, Stimmen aus dem Fahrerlager von der PK wegzubekommen!

16:28 Uhr

13 Punkte werden kritisiert

Auch spannend: Red Bull hat sich nicht nur in einem Bereich bei den Kosten verkalkuliert. Insgesamt 13 Punkte werden von der FIA bemängelt! Hier die Liste im Wortlaut:

1. Übertriebene ausgeschlossene Kosten gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a der Haushaltsordnung (in Bezug auf Verpflegungsleistungen), 2. Kosten gemäß Artikel 3.1(w) der Haushaltsordnung (in Bezug auf die Vergütung und Sozialversicherungsbeiträge des verbundenen Arbeitgebers); 3. Kosten gemäß Artikel 3.1(h)(i) der Haushaltsordnung (in Bezug auf Aktivitäten, die nicht F1 sind), da diese Kosten bereits innerhalb der Gesamtkosten der Berichtsgruppe kompensiert wurden;4. Kosten gemäß Artikel 3.1(k) der Haushaltsordnung (in Bezug auf Prämien und Sozialversicherungsbeiträge des verbundenen Arbeitgebers); 5. Unterschätzung der relevanten Kosten im Hinblick auf einen Gewinn aus der Veräußerung von Anlagevermögen wegen Nichtvornahme der erforderlichen Anpassung nach oben;6. Kosten gemäß Artikel 3.1(q) der Haushaltsordnung (in Bezug auf Lernraten); 7. Kosten gemäß Artikel 3.1(h)(ii)(i) der Haushaltsordnung (in Bezug auf die Vergütung und Sozialversicherungsbeiträge des verbundenen Arbeitgebers); 8. Unterschätzung der relevanten Kosten im Hinblick auf die Bestimmungen in Artikel 4.1(a)(i) der Haushaltsordnung (in Bezug auf die Nutzungskosten der Energieeinheiten); 9. Kosten gemäß Artikel 3.1(h)(i) der Haushaltsordnung (in Bezug auf die Vergütung und die Sozialversicherungsbeiträge des verbundenen Arbeitgebers); 10. Unterschätzung der relevanten Kosten im Hinblick auf die Bestimmungen von Artikel 4.1(f)(i)(B) der Haushaltsordnung (in Bezug auf die Verwendung von Beständen); 11. Erwerbsfehler in Bezug auf RBRs Berechnung bestimmter Kosten, die ihr von Red Bull Power Trains Limited in Rechnung gestellt werden;12. Bestimmte Reisekosten gemäß Artikel 3.1(r) der Haushaltsordnung; 13. Instandhaltungskosten gemäß Artikel 3.1(i) der Haushaltsordnung.

16:23 Uhr

ABA akzeptiert Mittwoch

Kleine Randnotiz: Die FIA ​​verrät in ihrer Zusammenfassung des Falls, dass die ABA bereits am 26. Oktober, also an diesem Mittwoch, unterzeichnet wurde. Damit ist die Strafe für Red Bull auf zwei Tage festgesetzt.

Darin heißt es auch, Red Bull habe sich „kooperativ“ verhalten und es gebe keine Hinweise darauf, dass die Bullen bewusst gegen die Kostenobergrenze verstoßen hätten. Daher wurde Red Bull auch ein ABA angeboten.

16:19 Uhr

die Strafe ist bindend

Zur Erinnerung: Red Bull hat ein sogenanntes „Accepted Breach Agreement“ (ABA) verabschiedet. Das bedeutet, dass Red Bull die Strafe akzeptiert und keine Möglichkeit hat, Berufung einzulegen.

Die sieben Millionen US-Dollar müssen nun innerhalb von 30 Tagen bezahlt werden. Wichtig aber: Diese Strafe unterschreitet die Kostengrenze nicht! Es weicht also dieses Jahr nicht weit vom Budget von Red Bull ab.

16:15 Uhr

Wie viel hat Red Bull geschlagen?

Auch die FIA ​​hat die genauen Summen veröffentlicht. Nach eigenen Angaben hatte Red Bull im vergangenen Jahr Kosten in Höhe von 114.293.000 Pfund. Dies wäre unter den zulässigen 118.036.000 gewesen.

Red Bull hat das immer betont. Die FIA ​​kam jedoch zu dem Schluss, dass die angegebene Zahl mit 5.607.000 £ zu niedrig war. Red Bull lag also nicht unter der Kostengrenze, sondern mit 1.864.000 £ darüber.

Dies entspricht einer Überziehung von 1,6 Prozent.

16:11 Uhr

Zehn Prozent weniger Testzeit

In den nächsten zwölf Monaten wird Red Bull die aerodynamischen Testzeiten um zehn Prozent verkürzen. Da Red Bull derzeit Weltcup-Erster ist, hätte man aufgrund des Handicap-Systems ohnehin nur 70 Prozent zur Verfügung.

Dies gilt für Windkanal- und CFD-Tests. Dann werden zehn Prozent abgezogen, sodass 63 Prozent übrig bleiben. In der recht komplexen Formulierung klingt es übrigens so:

„RBR erhält eine geringfügige sportliche Strafe in Form der Einschränkung der Fähigkeit von RBR, aerodynamische Tests für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum der Durchführung der ABA durchzuführen, indem eine 10% ige Reduzierung des Koeffizienten C angewendet wird, der zur Berechnung des einzelnen eingeschränkten Windkanaltests verwendet wird ( RWTT) und Restricted Computational Fluid Dynamics (RCFD) Grenzwerte, die für jedes Team gelten, wie in Artikel 6 von Anhang 7 der Sportbestimmungen der FIA ​​Formel 1 festgelegt.

„Wenn zum Beispiel der C-Koeffizient basierend auf der Meisterschaftsposition von RBR 70 % beträgt, lautet der neue effektive Wert von C: CNEW=70 % x (1-0,10) = 63,0 %.“

16:04 Uhr

Die Strafe ist da!

Das Urteil ist da! Red Bull wurde mit einer Geldstrafe von 7 Millionen US-Dollar belegt und erhielt eine sportliche Sanktion in Form einer verkürzten aerodynamischen Testzeit. Mehr hier im Ticker!

15:52 Uhr

Lewis Hamiltons Teamkollegen…

… haben wir übrigens in dieser Fotoserie gesammelt. Und tatsächlich, im Vergleich zu Hamiltons früheren Teamkollegen ist Russell zumindest derzeit sehr gut!

Fotogalerie: Teamkollegen von Lewis Hamilton

15:43 Uhr

Hamilton: Das Duell gegen Russell ist mir egal

Der Rekordmeister liegt aktuell auf P6 in der Weltmeisterschaft, sein Teamkollege Russell auf P4. „Wenn die Saison vor mir endet, dann ist mir das ziemlich egal“, zuckt Hamilton mit den Schultern und erklärt damit, dass man schließlich nicht um den WM-Titel kämpft.

„Wenn wir Erster und Zweiter wären, wäre das anders“, sagte Hamilton, der auch klarstellte: „George macht einen tollen Job. Damit habe ich kein Problem. Es gibt keine Probleme zwischen uns im Hintergrund.“

Aber wie Hamilton selbst andeutet: Wenn beide dieses Jahr um den Titel kämpfen würden, wäre es bei Mercedes nicht so harmonisch…

3:30 Uhr Nachmittags

Freitag Fahrer

In Mexiko (8:30 Uhr Ortszeit) füllt sich das Fahrerlager langsam und auch im Ticker nehmen wir Tempo auf. Werfen wir zunächst einen kurzen Blick auf die Freitagsfahrer, die danach in FT1 im Auto sitzen werden.

Es werden fünf Stück! Es sind Nyck de Vries (Mercedes), Jack Doohan (Alpine), Liam Lawson (AlphaTauri), Logan Sargeant (Williams) und Pietro Fittipaldi (Haas).

Die Übersicht aller Freitagsfahrer in diesem Jahr findet ihr hier!

12:12 Uhr

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