Stand: 24.08.2022 13:48 Uhr
Das Kabinett hat den Weg für eine umfassende Energieeinsparverordnung geebnet. Ab September müssen öffentliche Gebäude generell nur noch auf maximal 19 Grad geheizt werden. Einschränkungen gelten auch für Einzelpersonen.
Ab September werden in Deutschland mehrere Maßnahmen eingesetzt, um mehr Energie einzusparen. Das Bundeskabinett in Berlin hat dazu eine entsprechende Verordnung beschlossen. Die Maßnahmen müssen für sechs Monate angewendet werden.
„Die Verordnung hat Vorbildcharakter“, Daniel Pokraka, ARD Berlin, zu Maßnahmen zum Energiesparen
Tagesschau 14:00 Uhr, 24.8.2022
Ab Ende nächster Woche dürfen öffentliche Gebäude generell nur noch bis maximal 19 Grad heizen. Bisher lag die empfohlene Mindesttemperatur für Büros bei 20 Grad. Verkehrsflächen wie Flure, Lobbys oder Technikräume sollten möglichst nicht beheizt werden.
Es ist auch geplant, die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen auszuschalten. Auch Lichtwerbeanlagen müssen nachts abgeschaltet werden.
Einschränkungen gelten auch für Einzelpersonen
Auch für Privatpersonen gibt es Einschränkungen: Sie dürfen Schwimmbäder nicht mehr mit Gas und Strom beheizen. Die Bestimmungen von Mietverträgen bezüglich einer bestimmten Mindesttemperatur werden vorübergehend ausgesetzt.
Spätestens zu Beginn der Heizsaison müssen Gasversorger und Eigentümer größerer Wohngebäude Kunden oder Mieter über den voraussichtlichen Energieverbrauch, die damit verbundenen Kosten und Einsparpotenziale informieren.
„Unabhängig von russischer Energieversorgung“
„Die Bundesregierung verfolgt konsequent ihre Politik der Unabhängigkeit von russischen Energielieferungen“, sagte Wirtschaftsminister Robert Habeck. Es ist sehr wichtig, noch viel mehr Gas zu sparen: in der öffentlichen Verwaltung, in Unternehmen und in möglichst vielen Privathaushalten.
„Wir stehen vor einer bundesweiten Anstrengung und brauchen ein starkes Zusammenspiel von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, Bund, Ländern, Kommunen, Sozialpartnern, Gewerkschaften, Handel und Verbänden sowie der Zivilgesellschaft. Jeder Beitrag zählt, “, betonte er.
Eine weitere ebenfalls vom Kabinett verabschiedete Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates und gilt ab Oktober für zwei Jahre. Sie sieht unter anderem verpflichtende jährliche Heizungsinspektionen für gasbeheizte Gebäude vor.
Sie müssen rund 20 Prozent sparen
Generell gilt eine Verbrauchseinsparung von 20 Prozent gegenüber der Vorkrisenzeit als Bedingung dafür, dass Deutschland ohne Gasrationierung durch den Winter kommt. Industrie sowie Wohnungs- und Bauwirtschaft sollen weitere fünf bis zehn Prozent beitragen, etwa indem sie die Temperatur privater Räume freiwillig um zwei Grad absenken.
Durch den Ersatz von Gaskraftwerken durch Kohle oder Öl werden Einsparungen von drei bis fünf Prozent erwartet. Durch die hohen Preise haben sie bereits bis zu acht Prozent gespart.
Niedrigere Mindesttemperaturen lehnt Union ab
Die IG Metall demonstrierte erneut gegen die beschlossenen niedrigeren Mindesttemperaturen in den Arbeitsräumen. Im Herbst die Raumtemperatur unter das gesunde Maß zu senken, könne nicht nur für die Mitarbeiter ein Risiko darstellen, warnte Vorstandsmitglied Hans-Jürgen Urban.
„Ein hoher Krankenstand könnte auch ein Boomerang für die Wirtschaft sein. Und es braucht nicht viel Fantasie, um sich die produktivitätsraubende Wirkung von Taschentüchern und Handschuhen auf den Büroalltag vorzustellen“, fügte er hinzu.