Grundschulausbildung: Bildungsministerin Polaschek will Wissenschaft und Praxis verbinden

Der Lehrausschuss stimmt einer umfassenden Änderung des Schulgesetzes zu

Wien (PK) – Österreich braucht mehr Möglichkeiten für eine qualitativ hochwertige Grundschulausbildung, war das Credo, mit dem der Unterrichtsausschuss des Nationalrates heute den „Universitätslehrgang für den seitlichen Zugang zur Grundschulbildung“ an den Pädagogischen Schulen verabschiedet hat. Kultusminister Martin Polaschek hat betont, dass ihm die Beseitigung des Fachkräftemangels an pädagogischen Fachkräften in Kindergärten und wissenschaftlichen Lehrkräften in der elementarpädagogischen Ausbildung ein großes Anliegen ist. Mehr Vielfalt erhoffen sich die Grünen auch in der Grundausbildung des neuen Hochschulstudiums für Quereinsteiger, das laut Polaschek auch Praxismodule enthält. Ein weiterer Teil des von der ÖVP-Grünen-FPÖ-Mehrheit angenommenen Schulgesetzentwurfs der Bundesregierung sieht eine Verlängerung der seit 2021/22 geltenden nationalen Kompetenzerhebung an Schulen vor. SPÖ und NEOS warnten davor, dass zusätzliche Leistungsmaßnahmen zu Lasten des Unterrichts gehen würden. Auch die beiden Oppositionsparteien hatten Datenschutzbedenken. Polaschek versicherte, die lediglich um neue Module ergänzten Wettbewerbsmaßnahmen seien „in allen Bereichen datenschutzkonform“.

Ein zweiter Regierungsvorschlag, dem alle Fraktionen außer NEOS zustimmten, betrifft den Österreichischen Austauschdienst (OeAD) in seiner Verantwortung für die Umsetzung der EU-Bildungsprogramme Erasmus+ und des Europäischen Solidaritätskorps. Zudem wird mit der Novellierung der Verein „erinnern.at“, der Bildungsmaterialien zum Thema Nationalsozialismus und Holocaust anbietet, in den OeAD integriert.

In der Debatte der Kommission zu den jüngsten Berichten des Kultusministeriums zur Verwendung der Mittel des COVID-19-Krisenfonds verteidigte Polaschek anlassbezogene Corona-Tests an Schulen. Die aktuelle Corona-Situation an den Schulen bezeichnete der Minister als „entspannt“, weshalb nationale Tests nicht nötig seien. Sollte sich die Infektionslage verschärfen, seien Haushaltsvorkehrungen getroffen worden, unabhängig von laufenden Programmen zur Bekämpfung der Folgen der Pandemie, sagte der Minister auf Kritik der FPÖ, es gebe mehr Geld für die Maßnahmen der Krone als für das Aufholen. Lerndefizite durch die Pandemie. Einen FPÖ-Antrag (2955/A(E)) auf zusätzliche Mittel zur Schließung dieser Bildungslücken lehnte der Ausschuss mit ÖVP-Grüner Mehrheit ab, und Polaschek merkte an, dass sein Ressort bereits eine halbe Million Euro für Förderstunden ab 2021 bereitgestellt habe. Der August (III-765 dB) und September 2022 (III-779 dB) COVID-19-Meldungen angenommen und mit den Stimmen aller Fraktionen außer der Partei der Freiheit beschlossen

Wettbewerbsmaßnahmen müssen ausgebaut werden

Mit dem Gesetzesvorschlag (1791dB) für zusätzliche Leistungsmaße ab 2023 sollen die Studierenden noch mehr Unterstützung beim Wissenserwerb erhalten, so die Erklärungen der Mitarbeiter. Die bestehende „Individuelle Kompetenzmessung PLUS (iKM PLUS)“ in der 3., 4., 7. und 8. Klasse muss um weitere Module ergänzt werden, um den Unterricht bedarfsgerecht zu gestalten. Gleichzeitig soll den Schulen mit Hilfe einer eigenen praxisübergreifenden Leistungsdatenbank ein evidenzbasiertes Bild der Schülerleistungen vermittelt werden. Diese Datenbank soll Lehrkräfte gezielt unterstützen. Das Bildungsministerium will das Bildungsmonitoring und die Qualitätskontrolle des Schulsystems auf Basis anonymisierter Daten der Schulen ausrichten. Hermann Brückl (FPÖ) hält Kompetenzmaßnahmen für sinnvoll, solange sie nicht losgelöst vom Curriculum durchgeführt werden und „unmittelbare Ergebnisse bringen“. Den Einwand von Petra Tanzler (SPÖ) und Martina Künsberg Sarre (NEOS), dass zusätzliche Leistungserhebungen einen zu hohen Aufwand für Schüler und Lehrer darstellen, wies Gertraud Salzmann (ÖVP) zurück. iKM PLUS bestehe ihrer Meinung nach in der Ermittlung des Leistungsniveaus ohne Qualifizierung, aus der sich der individuelle Förderbedarf ableiten lasse. Der geplante Ausbau basiert laut Bildungsministerin Polaschek auf Pilotprojekten.

Laut Gesetzentwurf sollen neue Kompetenzerhebungen eingeführt werden, einige „obligatorisch“, andere „ergänzend“. Obligatorische Zusatzqualifikationserhebungen sollten periodisch (jährlich und alle drei Jahre) durchgeführt werden. Zum anderen auf Grundlage einer Regelung, die den Bedarf – etwa große Wissenslücken bei einem Objekt – genauer definiert. Zusätzliche Maßnahmen würden von einem Lehrer oder einer Schulleitung für eine genauere Einschätzung der Schülerleistung und des Unterstützungsbedarfs festgelegt. Optional können mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten die personalen, motivationalen, sozialen und lernmethodischen Kompetenzen der betreffenden Studierenden mit einem neuen Diagnoseinstrument „Erhebung überfachlicher Kompetenzen“ abgeklärt werden.

Neuerungen im Österreichischen Austauschdienst

Die vorgeschlagene Novelle (1788 dB) des OeAD-Gesetzes zielt auf eine Neubesetzung des Aufsichtsrats des OeAD ab, so dass das Bundeskanzleramt und die Rektorenkonferenz der Pädagogischen Hochschulen jeweils ein Vorschlagsrecht für ein Aufsichtsratsmitglied haben Tafel. Darüber hinaus sollte der OeAD über seine Mobilitäts- und Kooperationsdatenbank auch personenbezogene Daten zur Erasmus+ Hochschulmobilität an das Bildungsministerium übermitteln. Die Novelle schafft die Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung im Hinblick auf Planung und Steuerung. Die NEOS haben in diesem Zusammenhang noch offene Fragen zum Datenschutz, weshalb sie dem Vorschlag in der Abstimmung der Kommission nicht zugestimmt haben.

Mit der Integration von „erinnern.at“ in den OeAD wird dessen Portfolio um geeignete Lehrangebote erweitert. Ziel sei es, die Gedenkarbeit für die Opfer des Nationalsozialismus und die Aufklärungsarbeit gegen Antisemitismus und Rassismus nachhaltig zu gewährleisten, erklärte Sibylle Hamann (Grüne). Ministerin Polaschek ging ausführlich auf die Bedenken der SPÖ ein, ob Recall.at auch innerhalb des OeAD eigenständig arbeiten könne und betonte, dass ein eigener wissenschaftlicher Beirat die Autonomie der Bildungsarbeit des ehemaligen Vereins sicherstellt (Continuing Education Commission) König

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