Am 12. November 2020 hat Sezgin Dag (†41) Schmerzen in der Brust und ein Taubheitsgefühl in den Armen. Der kurdische Asylsuchende wendet sich an die Unterstützung des Bundesasylzentrums (BAZ) in Kappelen im Kanton Bern, wo er seit einigen Wochen lebt. Um 17.51 Uhr trifft er im Spital Aarberg ein. Der behandelnde Arzt notiert in seinem Bericht, der dem Sonntagsblick vorliegt: „Die Anamnese ist sehr schwierig, der Patient spricht nur türkisch.“ Rufen Sie keinen Dolmetscher an. Stattdessen übersetzt eine Freundin der Patientin, selbst Flüchtling, am Telefon. Wie gut er Deutsch spricht, ist unklar, weil die Frau nicht mit der Sonntagszeitung sprechen will. Fazit des Arztes nach den Tests: keine Anzeichen von Herzinfarkt oder Herzinsuffizienz. Er verschreibt Schmerzmittel und Beruhigungsmittel und entlässt ihn gegen 21 Uhr. Sein Herz ist bereits belastet und 2019 wurde in der Türkei ein Stent eingesetzt. Bereits im September 2020 wurde er in der Kardiologie des Inselspitals Bern zu Kontrollzwecken ausgiebig untersucht. All dies finden Sie in Ihrer Krankengeschichte.
Taxi statt Krankenwagen
Gerade zurück im Asylzentrum wendet sich der Kurde gegen 23 Uhr an einen Vorgesetzten und den Nachtwächter. Beide Männer sind weder Krankenschwestern noch sprechen sie Türkisch. Durch seine Gesten hätten sie verstanden, dass er Bauchschmerzen hatte, dann werden sie beide bei einer Vernehmung bei der Polizei aussagen. Der Wachmann sagt: “Es war schwer zu erkennen, wie groß seine Schmerzen waren.” Klar war jedoch: Sezgin Dag musste ins Krankenhaus. Sie riefen keinen Krankenwagen, sondern setzten ihn gegen 23:10 Uhr alleine in ein Taxi. Als das Auto nur 10 Minuten später im Krankenhaus ankommt, ist Dag nicht ansprechbar und ohne Puls. Die Ärzte versuchen, ihn wiederzubeleben. Kein Erfolg
Um 00.20 Uhr wird Sezgin Dag für tot erklärt. Todesursache: unklar.
Der Traum vom Leben ohne Unterdrückung
An einem Samstagmorgen im Juli nahm seine Familie an einem Videoanruf teil. Freundin Nurcan (44), Mutter Hanim (60) und Schwester Medine (34) rufen aus Istanbul an. Bruder Mürteza (40) aus einem Flüchtlingslager im Kanton Zürich. Die Mutter und die Freundin sitzen auf einer Couch, zwischen ihnen hängt ein Foto von Sezgin an der Wand. Mürteza ist Sozialist, genau wie sein Bruder Sezgin. Wegen ihres politischen Engagements wurden sie von der Regierung Erdogan verfolgt und vorübergehend inhaftiert. Ihre einzige Möglichkeit war zu fliehen. Mürteza verließ 2018, Sezgin folgte zwei Jahre später. „Als meine Kinder in die Schweiz kamen, hoffte ich, dass sie endlich ein Leben in Freiheit führen können“, sagt Mutter Hanim. Sie selbst wollte folgen, genau wie Nurcan und Medine. Der Traum: ein neues gemeinsames Leben in der Schweiz. Keine Unterdrückung Als er davon erzählt, weint Sezgins Verlobte. Auch Mutter und Schwester kämpfen mit den Tränen. Mit Traurigkeit kommt Verzweiflung. Bereits im Dezember 2020 baten sie das Staatssekretariat für Migration (SEM) um Klärung des Falls. Bisher gab es keine Antworten.
Anwälte werfen mehrere Fragen auf
Die Familie sucht rechtlichen Beistand. Für seine Anwälte Annina Mullis (36) und Philip Stolkin (56) stellen sich drei zentrale Fragen: «Der Arzt im Spital Aarberg hätte Sezgin Dag anders behandelt, er hätte länger bleiben sollen? Warum wurde kein Krankenwagen gerufen.» Bundesasylzentrum? Warum kommt die Staatsanwaltschaft ihrer Ermittlungspflicht nicht nach?“, fasst Stolkin zusammen.
Die Medienstelle der Schären, zu der auch das Spital Aarberg gehört, wollte sich zu dem Fall nicht äussern. Stattdessen wird betont, dass die gesetzlichen Vorgaben für den Einsatz eines Dolmetschers eingehalten werden: „Soweit es medizinisch notwendig ist, arbeiten wir einerseits mit Dolmetscherdiensten zusammen und nutzen andererseits, sofern vorhanden, die Vorhandene Sprachkenntnisse der Arbeiter punktuell.“ Warum in Dags Fall statt dieser die telefonische Übersetzung eines Freundes verwendet wurde, lässt sich nicht beantworten.
Die Operationen folgten den Regeln
Auch die ORS will keine Auskunft geben. Das Unternehmen betreut im Auftrag des SEM das Bundesasylzentrum in Kappelen. Gemäss SEM-Sprecher Lukas Rieder verliefen die Ereignisse vom Nachmittag des 12. November 2020 gemäss Reglement: «Auf jeden Fall wird je nach Gesundheitszustand entschieden, ob ein Krankenwagen gerufen wird. Im Zweifelsfall wird die Ambulanz informiert.“ Dies ist im Beherbergungskonzept (Beko) festgelegt. Es definiert jedoch nicht genau, wie eine Notfallsituation aussieht. Die Entscheidungsgewalt liegt bei der betroffenen Person. Rieder weist auch darauf hin, dass immer die Möglichkeit besteht, einen Dolmetscher hinzuzuziehen.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt zum Todesfall
Staatsanwalt Amaël Gschwind von der Staatsanwaltschaft Bern Jura-Seenland ermittelt in dem Todesfall. Er ordnete die Befragung des Wachmanns, des Vorgesetzten und des Taxifahrers an und ließ an der Universität Bern ein gerichtsmedizinisches Gutachten erstellen. Das reicht Mullis und Stolkin nicht: Es wurden nur wenige Personen befragt und der forensische Bericht ist weder vollständig noch unabhängig. Die Anwälte wollen andere wie den Arzt des Spitals Aarberg befragen und verlangen ein unabhängiges kardiologisches Gutachten. Aber das Staatsministerium lehnte die zwölf Beweisanträge ab. Deshalb ging die Familie Dag ans Obergericht Bern. Am vergangenen Mittwoch hat er sein Schlusswort abgegeben.
Der Oberste Gerichtshof ist für den Fall zuständig
Die Staatsanwaltschaft hält die Beweisersuchen für nicht relevant, um den Sachverhalt aufzuklären. Sie will keine Fragen mehr beantworten. Sprecher Christof Scheurer verweist auf die anstehende Entscheidung des Obersten Gerichtshofs: „Der Vorwurf, die Staatsanwaltschaft komme ihrer Ermittlungspflicht nicht nach, ist oft zu hören. Ob dies der Fall ist, muss die Berufungskammer abschließend beurteilen.”
Die Familie will, dass der Fall gelöst wird
Hätte Sezgin Dags Leben gerettet werden können? Diese Frage stellt seine Familie immer wieder. Sie warten immer noch auf die Klärung des Falls. „Wir wollen die Verantwortlichen für diese Nachlässigkeiten finden. Wir wollen verhindern, dass so etwas anderen Flüchtlingen passiert. Dass niemand den gleichen Schmerz empfinden soll wie wir“, sagt Schwester Medine.