Wurde der Wahlsonntag verhindert? Kein Problem!

Sie können auch mit einer Stimmkarte abstimmen. Was zu beachten ist

Am 25. September finden die Tiroler Landtagswahlen statt. Gewählte Wähler, die am Wahltag voraussichtlich nicht persönlich im Wahllokal abstimmen können, können per Stimmzettel wählen. Nach Genehmigung der Landeswahlvorschläge hat nun auch in allen Bezirken Tirols die Ausgabe der Wahlkarten begonnen.

Beantragen Sie eine Briefwahl mündlich oder schriftlich bei der Gemeinde

Die Form der Abwesenheit ist bei der Gemeinde, in der der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen ist, unter Angabe des Abwesenheitsgrundes (gesundheitliche Gründe, Abwesenheit vom Ort oder sonstige Gründe) zu beantragen.

Schriftliche Bewerbungen können bis spätestens Dienstag, 20. September eingereicht werden. Dabei ist die Länge des Postwegs zu berücksichtigen und eine Ausweiskopie (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) beizufügen. Bei einer elektronischen Anmeldung, beispielsweise per E-Mail oder je nach Verfügbarkeit der Gemeinde über www.wahlkartenanmeldung.at, ist die Identität auch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder mit dem Scan eines amtlichen Ausweises glaubwürdig Dokument mit Foto. oder ein anderes amtliches Dokument.

Der Abwesenheitsschein kann auch mündlich unter Vorlage eines Lichtbildausweises bis spätestens Freitag, 23. September, 14.00 Uhr angefordert werden. Eine telefonische Bewerbung ist nicht möglich. Alternativ kann aber auch eine schriftlich bevollmächtigte Person die Stimmkarte mit dem schriftlichen Antrag und einer Kopie des Personalausweises mit Foto in der Gemeinde abholen.

Füllen Sie das Abwesenheitsformular zu Hause aus. Foto: Land Tirol/ Pölzl

Stimmkarte ausfüllen und abgeben

Nach Erhalt des Abwesenheitsscheins inklusive Wahlumschlag und amtlichem Stimmzettel (Zustellung vor schriftlicher Aufforderung per Post, bei mündlicher Aufforderung direkt vom Rathaus) ist dieser persönlich ausgefüllt, unbeobachtet und ohne Einflussnahme, zu hinterlegen der Stimmzettel. und diese wiederum auf die Wahlkarte gesetzt. Nach Schließung muss der Wähler die Rückseite der Wahlkarte im dafür vorgesehenen Bereich unterschreiben.

Die Briefwahl kann bis spätestens Freitag, 23. September um 14:00 Uhr während der Sprechstunden in der Gemeinde, in der der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen ist, persönlich abgegeben werden. Eine bevollmächtigte Person kann die Wahlkarte auch zur Gemeinde bringen.

Die Abwesenheitsmitteilung kann auch per Post an die Gemeinde geschickt werden: Die Empfängeradresse ist bereits aufgedruckt und das Land Tirol übernimmt das Porto. Die Briefwahl muss bis Freitag, 23. Februar, per Post bei der Gemeinde eintreffen. Auch hier muss die Länge des Postwegs berücksichtigt werden.

Schließlich kann die Wahlkarte auch am Wahlsonntag, 25. September, im Wahllokal, in dem der Wähler registriert ist, entweder von einer bevollmächtigten Person oder, wenn es Ihnen gelingt, von Ihnen selbst abgegeben werden. kann die Briefwahl nicht abgeben.

Abstimmung durch „Fliegende Wahlkommission“

Für Menschen, die am Wahltag aufgrund von Alter, Krankheit oder Ähnlichem nicht selbst ins Wahllokal gehen können, gibt es in jeder Gemeinde außerdem eine spezielle Wahlbehörde, die sogenannte Flugwahlkommission: Mit dieser kommt sie direkt zum Wohnort des Wählers Wahlrecht am Wahltag. Der Antrag der Wahlkommission von Voladora kann schriftlich oder mündlich in der Gemeinde, in der der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen ist, bis spätestens Freitag, den 23. September um 14:00 Uhr gestellt werden.

Hier nochmal alle Fakten erzählt von Christian Ranacher:

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